Neu gewählte Schulleitungen absolvieren vor ihrer Ernennung auf Lebenszeit eine in der Regel zweijährige Probezeit. Diese wird von der zuständigen Schulaufsicht, wie hier am Beispiel Schleswig-Holsteins dargestellt, intensiv begleitet und durch verschiedene Unterstützungsformate geprägt. Ziel ist es, die Schulleitungen in ihrer neuen Rolle und den damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten nachhaltig zu stärken. So sollen kompetente, eigenverantwortlich agierende und in ihrem vielfältigen Aufgabenspektrum letztlich erfolgreiche schulische Führungskräfte heranwachsen. Zugleich legt die Probezeitbegleitung die Basis für eine auch langfristig gute Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Schulaufsicht.

Doppelrolle mit vielfältigen Methoden

Eine der Herausforderungen bei der Probezeitbegleitung liegt für Mitarbeitende der Schulaufsicht darin, in ihrer Doppelrolle von Aufsicht und Beratung das optimale Verhältnis zwischen beiden Aufgabenbereichen zu finden. Schließlich müssen Schulaufsichtspersonen auch während der Probezeit der von ihnen betreuten Schulleiterinnen und Schulleiter ihre Aufsichtsfunktion wahren und am Ende im Rahmen der dienstlichen Beurteilung die Eignung der neuen Schulleitung für die dauerhafte Ausübung dieses Amtes feststellen. Andererseits soll die Probezeit Schulleitungen den nötigen Raum geben, in ihre neue Position hineinzuwachsen – es kann und muss nicht alles auf Anhieb funktionieren. Denn für die Nachwuchsführungskräfte ist vieles neu und gerade am Anfang herrschen zahlreiche Fragen und großer Bedarf an Beratung und individueller Unterstützung. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um Schulorganisation und Schulentwicklungsfragen sowie um den Umgang mit Konflikten. Hierbei für die Schulleiterinnen und Schulleiter da zu sein und diese wertschätzend zu fördern ist für Mitarbeitende der Schulaufsicht während der Probezeitbegleitung Kernaufgabe.

„Wir müssen immer gut auseinanderhalten, wo ich als Schulrat eine aufsichtliche und wo ich eine beratende Funktion habe. In der Probezeitbegleitung habe ich eher eine beratende Funktion.“

André Berg, Schulrat im Kreis Rendsburg-Eckernförde 

Neben allgemeiner Erreichbarkeit für Fragen und Hilfestellungen besteht die zweijährige Probezeitbegleitung aus einer Reihe verschiedener Schritte und Maßnahmen, die von der Schulaufsicht zielorientiert geplant werden. Dabei kommt eine Vielfalt unterschiedlicher Methoden zum Einsatz, unter anderem Zielvereinbarungen, Portfolioarbeit, Schulbesuche, Unterrichtsbesuche, die Teilnahme an verschiedensten Versammlungen und Veranstaltungen sowie Gespräche mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen.

Austausch und persönliche Weiterentwicklung durch Arbeitskreise

Ein essenzielles Element erfolgreicher Probezeitbegleitung stellen zudem die regelmäßig stattfindenden Arbeitskreise dar, wie sie beispielsweise in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Daran nehmen, organisiert von der Schulaufsicht, alle neuen Schulleiterinnen und Schulleiter des Zuständigkeitsbereichs obligatorisch teil. Gemeinsam reflektieren die Schulleitungen dabei ihr neues Amt und damit verbundene Herausforderungen, erhalten fachliche Vertiefung sowie Feedback und können sich untereinander austauschen und vernetzen. Besonders hilfreich für die Teilnehmenden sind darüber hinaus Mentoring-Angebote durch hinzugezogene erfahrene Schulleiterinnen und Schulleiter.

Doch auch nach dem Ende der Probezeitbegleitung und der darin enthaltenen Arbeitskreise profitieren Schulleitungen von Austausch und gemeinschaftlicher Arbeit im Netzwerk. Dies ermöglichen Schulaufsichtspersonen langfristig durch die Veranstaltung von Schulleiterdienstversammlungen.

Wie genau die Schulaufsicht die zweijährige Probezeit von Schulleitungen begleitet und worauf es dabei im Speziellen ankommt, erfahren Sie im von LiGa Schleswig-Holstein bereitgestellten Empfehlungspapier. Wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Probezeitbegleitung finden Sie auf einen Blick zudem in der untenstehenden Infobox.

Gelingensbedingungen für Probezeitbegleitung

  • Klarheit der Schulaufsichtsperson in ihrer Rolle (Unterstützung, Controlling)
  • Entwicklung und Pflege eines offenen, wertschätzenden und vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Schulleitung und Schulaufsicht unter transparenter Rollenklarheit
  • positive Fehlerkultur, bei der die Schulleitung bedenkenlos Fragen stellen und um Unterstützung bitten kann
  • Angemessenheit und transparente Kommunikation der Ziele und Erwartungen an die Schulleitung
  • verlässliche und zeitlich angemessene Erreichbarkeit der Schulaufsicht
  • gemeinsames Wahrnehmen und Leben der Gesamtverantwortung für das System Schule mit der Schulleitung
  • strukturierte Prozessbeschreibung mit Checklisten, Dokumenten, Formularen usw.
  • Bereitstellung von umfassenden aktuellen Materialien mit Hinweisen für Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung (beispielsweise Handbücher)
  • Einbeziehung der Kompetenzen erfahrener Schulleitungen bei Nachfragen, aber auch bei der Klärung der neuen Rolle (Mentoring, „kritischer Freund“ usw.)
  • Unterstützungsbedarfe erkennen und ernst nehmen sowie Umsetzung bzw. Vermittlung passgenauer Angebote für Coaching, Mentoring und Netzwerkarbeit
  • Festlegung eindeutiger Zielvereinbarungen bei erkennbaren Entwicklungsbedarfen

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