Struktur und Aufgaben
Die Schulaufsicht in Schleswig-Holstein ist zweistufig organisiert. Die oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Sitz in Kiel. Dort sind fünf Schulaufsichtsreferate jeweils zuständig für alle Berufsbildenden Schulen, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe (Abschluss Abitur), Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Grundschulen sowie Förderzentren des Landes. Als Oberste Schulaufsicht üben sie die direkte Aufsicht auf alle Schulen aus, die zum Abitur führen.
Obere Schulaufsicht
Die Referatsleitung der Gemeinschaftsschulen und Grundschulen ist zuständig für alle schulamtsgebundenen Schulen im Land und damit auch die Ansprechperson aller Schulräte und Schulrätinnen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Untere Schulaufsicht
Die Schulämter als untere Schulaufsicht haben ihren Sitz bei den 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe bzw. eine staatlich-kommunale Aufgabenteilung. Das staatliche Schulamt besteht hier aus einem oder zwei schulfachlichen Mitgliedern (Schulräte), die Landesbedienstete sind. Hinzukommt ein verwaltungsfachliches Mitglied (Oberbürgermeisterin oder Landrat/Landrätin), das für verwaltungsrechtliche und haushaltsrechtliche Angelegenheiten zuständig ist. Diese Schulräte und Schulrätinnen sind zuständig für Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe.
Gesetzliche Aufgaben der Schulaufsicht
Die Aufgaben der Schulaufsicht sind in den Paragrafen 125 bis 131 des Schulgesetzes geregelt und umfassen:
- die Beratung der Schulen, insbesondere der Lehrkräfte, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht an den Schulen,
- die Dienstaufsicht über die Schulen und
- die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Anzahl der Schulen
Die Zahl der Schulen, für welche die Schulaufsicht zuständig sind, variiert sehr stark und ist abhängig von der Zahl der vorhandenen Schulen. Die oberste Schulaufsicht ist zuständig für 100 Gymnasien, 34 Berufsbildende Schulen und Regionale Berufsbildungszentren und 43 Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Auch bei den Schulrät:innen der unteren Schulaufsicht ist die Zahl unterschiedlich. Das Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde beaufsichtigt beispielsweise 70 Schulen, das Schulamt der Landeshauptstadt Kiel 42 Schulen und das Schulamt des Kreises Nordfriesland 50 Schulen.
Eckpunktepapier als Orientierungshilfe
Das Bildungsministerium hat 2014 ein Eckpunktepapier unter dem Titel „Qualität sichern und entwickeln. Aufgaben von Schulen, Schulaufsicht und IQSH“ veröffentlicht, das als Orientierung für die Arbeit der Schulaufsicht dienen kann.