Struktur und Aufgaben
Die Schulaufsicht in Baden-Württemberg ist dreistufig organisiert. An der Spitze steht das Kultusministerium, gefolgt von den Abteilungen 7 der Regierungspräsidien als obere Schulaufsichtsbehörden und den Staatlichen Schulämtern (SSA) als untere Schulaufsichtsbehörden, die in enger Zusammenarbeit die Bildungspolitik umsetzen und die Schulen begleiten und kontrollieren.
Oberste Schulaufsicht
Das Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg. Es ist für alle Angelegenheiten der Schulaufsicht zuständig, die nicht durch Gesetz anderen Behörden zugewiesen sind.
Obere Schulaufsicht
Die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien sind die oberen Schulaufsichtsbehörden. Sie üben die Fachaufsicht über die Schulen, die Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer, die Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten und die Dienst- und Fachaufsicht über die unteren Schulaufsichtsbehörden aus.
Untere Schulaufsicht
Die Staatlichen Schulämter sind die unteren Schulaufsichtsbehörden. Sie sind für die Umsetzung der Bildungspolitik des Landes verantwortlich und stellen das Bindeglied zwischen dem Kultusministerium und den Schulen dar.
Aufgaben der Schulaufsichtsbehörden
- Gewährleistung einer flächendeckenden qualifizierten Erziehung und Bildung an den Schulen.
- Systembezogene Begleitung und Kontrolle der Schulen.
- Qualitätsentwicklung im Zusammenwirken mit den Schulen.
- Personalmanagement, einschließlich Gewinnung und Einstellung von Personal sowie Auswahl von Führungskräften.
- Planung, Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen.
- Raumbedarfsplanung für Schulbauten sowie deren Bezuschussung.
- Genehmigung von Schulen in privater Trägerschaft sowie deren Bezuschussung.