Struktur und Aufgaben

Die Schulaufsicht in Bayern ist dreistufig organisiert: Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist die oberste Behörde, die Regierungen bilden die mittlere Ebene, und die Staatlichen Schulämter sind die untere Schulaufsichtsbehörde.

Oberste Schulaufsicht

Das Ministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und sorgt für die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die Qualitätssicherung und die allgemeine Schulpolitik.

Obere Schulaufsicht

Die Regierungen üben die fachliche und rechtliche Aufsicht über die Staatlichen Schulämter aus. Sie sind auch für die Schul- und Dienstaufsicht über das staatliche Lehrpersonal zuständig.

Untere Schulaufsicht

Die Staatlichen Schulämter sind die unmittelbaren Schulaufsichtsbehörden für Grund- und Mittelschulen. Sie organisieren und beaufsichtigen den Schulbetrieb in ihrem jeweiligen Bezirk.

Besonderheiten

  • Für berufliche Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) obliegt die unmittelbare staatliche Schulaufsicht den Regierungen.
  • Die Regierungen sind auch für die Schul- und Dienstaufsicht über das staatliche Lehrpersonal zuständig.
  • Die Vertreter der Schulaufsicht eines Regierungsbezirks arbeiten in der Konferenz der Schulaufsicht schulartübergreifend zusammen.
  • Die Staatlichen Schulämter haben vielfältige Aufgaben, darunter die Organisation des Unterrichts und der Schulen, Personalmanagement, Qualitätskontrolle und Beratung.
  • Die Schulaufsicht in Bayern hat die Aufgabe, die Qualität der Schulen zu sichern und zu verbessern und einen einheitlichen Bildungsanspruch für alle Schüler zu gewährleisten.

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