Struktur und Aufgaben

Die Schulaufsicht in Brandenburg ist zweistufig organisiert. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist die oberste Schulaufsichtsbehörde, während die unteren Schulaufsichtsbehörden die staatlichen Schulämter sind und die direkte Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.

Oberste Schulaufsicht

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) übt die Fach- und Dienstaufsicht über das gesamte Schulwesen im Land Brandenburg aus.

Untere Schulaufsicht

Die Staatlichen Schulämter sind für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Es gibt vier staatliche Schulämter in Brandenburg:

  • Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
  • Staatliches Schulamt Cottbus
  • Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
  • Staatliches Schulamt Neuruppin

Die Schulämter sind zuständig für die Personalentwicklung, die pädagogische Schulentwicklung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Schulen. Sie beraten die Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen und sind Ansprechpartner für Lehrer, Schulleiter und das weitere pädagogische Personal.

Zuständigkeiten der Schulämter

Die staatlichen Schulämter sind regionalen Bezirken zugeordnet. Zum Beispiel ist das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel zuständig für Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Potsdam und Brandenburg an der Havel.

Hier entstehen gerade neue Beiträge. Hinweise zu Praxisbeispielen, Interviewpartner:innen und Materialien können Sie uns gerne an schulaufsicht@dkjs.de senden.