Struktur und Aufgaben
Die Schulaufsicht in Bremen ist einstufig organisiert, was bedeutet, dass es nur eine oberste Schulaufsichtsbehörde gibt. In Bremen wird die Schulaufsicht von der Senatorin für Kinder und Bildung ausgeübt. Sie umfasst die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über die Schulen. Hier sind einige der Hauptaufgaben:
- Qualität und Betrieb der Schulen: Die Schulaufsicht ist verantwortlich für die Sicherstellung der Qualität und des reibungslosen Betriebs der Schulen.
- Beratung der Schulleitungen: Sie unterstützt die Schulleitungen, um die Eigenständigkeit der Schulen zu fördern.
- Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Durch Vereinbarungen wird eine ziel- und ergebnisorientierte Arbeit der Schulen angestrebt.
- Konfliktlösung: Bei innerschulischen Konflikten greift die Schulaufsicht ein, wenn innerhalb der Schule keine Lösung gefunden werden kann.
- Rechtsaufsicht: Sie kann schulische Entscheidungen und Maßnahmen aufheben oder zur erneuten Entscheidung zurückweisen