Struktur und Aufgaben
Die Schulaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern ist zweistufig organisiert. An der Spitze steht das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung als oberste Schulbehörde. Darunter befinden sich vier Staatliche Schulämter, die für die Schulen in ihren jeweiligen Bezirken zuständig sind.
Oberste Schulaufsicht
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung übt die Fachaufsicht über die Schulämter und die Dienstaufsicht über die Schulräte aus. Zudem ist es für die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Staatliche Schulämter
Es gibt vier Staatliche Schulämter in Mecklenburg-Vorpommern, die sich in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin befinden.
Aufgaben der Schulämter
Die Schulämter sind für die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs verantwortlich. Sie üben die Dienstaufsicht über Lehrkräfte und sonderpädagogisches Personal aus. Außerdem obliegt ihnen die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger sowie die Aufsicht über den schulpsychologischen Dienst.
Zusätzliche Aufgaben
Die Schulämter sind auch für die Wahrnehmung von Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalten sowie die Fachaufsicht über die Schulentwicklungsplanung der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.