Struktur und Aufgaben
In Berlin wird die Schulaufsicht zentral durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dezentral durch die regionalen Schulaufsichten in den Bezirken wahrgenommen. Die zentrale Schulaufsicht ist zuständig für die allgemeine Führung, die äußeren Schulangelegenheiten der öffentlichen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft. Die Bezirksämter übernehmen die laufende Verwaltung der Schulen und die Einrichtung von Klassen und Zuweisung von Schülern.
Dezentrale Schulaufsicht
In jedem Berliner Bezirk gibt es eine Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die als regionale Schulaufsicht fungiert.
Diese ist Ansprechpartner für Eltern, Schüler und pädagogisches Personal in den Schulen des Bezirks.
Sie ist zuständig für die Dienst- und Fachaufsicht, die inneren Schulangelegenheiten und die Qualitätsentwicklung der Schulen im Bezirk.
Zu den Aufgabenbereichen gehören unter anderem Fragen zu Noten, Zeugnissen, Konflikten und Krisenmanagement, Ordnungsmaßnahmen und der Übergang von Grund- zu Oberschule.
Zentrale Schulaufsicht
Die zentrale Schulaufsicht ist für die gesamte Schulaufsicht in Berlin verantwortlich, insbesondere für die Schulen in freier Trägerschaft.
Sie ist zuständig für die Genehmigung wichtiger Entscheidungen der Bezirke über die Gründung, Zusammenlegung und Aufhebung von Schulen.
Sie verwaltet die äußeren Schulangelegenheiten der Berufsschulen, der Staatlichen Technikerschule und weiterer zentral verwalteter Schulen.
Weitere Verantwortlichkeiten
Die Bezirksämter sind als Schulträger für die „äußeren“ Schulangelegenheiten der öffentlichen Grund- und Oberschulen sowie der Förderzentren verantwortlich.
Die Einrichtung von Klassen und die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Schulen fällt in den Verantwortungsbereich der Bezirksämter.
Die Schulleitungen sind für die Schulentwicklung, die Organisation des Unterrichts und die Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern verantwortlich.