Struktur und Aufgaben

Die Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz ist zweigliedrig organisiert: Die oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Bildung, während die obere Schulaufsicht von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit ihren Außenstellen in Koblenz und Neustadt an der Weinstraße ausgeübt wird.

Oberste Schulaufsicht

Das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz ist die oberste Instanz der Schulaufsicht.

Obere Schulaufsicht

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier übernimmt die obere Schulaufsicht und ist in folgende Bereiche gegliedert:

  • Zentrale Aufgaben: Hier werden allgemeine Verwaltungsaufgaben, Personalverwaltung und Schulrecht bearbeitet.
  • Abteilung 3 – Schulen: Diese Abteilung ist für die Schulaufsicht, Schulberatung und Schulentwicklung verschiedener Schularten zuständig (Grundschulen, Förderschulen, Realschulen plus, Berufsbildende Schulen, Gymnasien und Kollegs, sowie Integrierte Gesamtschulen).
  • Außenstellen: Die ADD hat Außenstellen in Koblenz und Neustadt an der Weinstraße, die die obere Schulaufsicht in ihren jeweiligen Regionen wahrnehmen

Weitere Aufgaben der ADD:

Die ADD ist auch für die Fachaufsicht über den Unterricht und die Erziehung in den Schulen, die Dienstaufsicht über Lehrkräfte und sonderpädagogisches Personal, die Rechtsaufsicht über die Schulträger (Landkreise und kreisfreie Städte), die Wahrnehmung von Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalten, die Aufsicht über den schulpsychologischen Dienst und die Fachaufsicht über die Schulentwicklungsplanung der Schulträger zuständig.

Hier entstehen gerade neue Beiträge. Hinweise zu Praxisbeispielen, Interviewpartner:innen und Materialien können Sie uns gerne an schulaufsicht@dkjs.de senden.