Struktur und Aufgaben
Die Schulaufsicht in Thüringen ist auf drei Ebenen geregelt: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übt die Aufsicht über das gesamte Schulwesen aus. Darunter sind die staatlichen Schulämter als mittlere Schulaufsichtsbehörden tätig, die für die Schulen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Aufsicht führen. Die Schulen selbst sind den staatlichen Schulämtern unterstellt und werden von diesen beaufsichtigt.
Oberste Schulaufsicht
Das TMBJS ist die oberste Instanz und übt die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über das gesamte Schulwesen in Thüringen aus.
Untere Schulaufsicht
Die fünf Staatlichen Schulämter sind für bestimmte Regionen zuständig und üben die Schulaufsicht vor Ort aus.
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- Staatliches Schulamt Nordthüringen
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- Staatliches Schulamt Mittelthüringen
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- Staatliches Schulamt Ostthüringen
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- Staatliches Schulamt Südthüringen
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- Staatliches Schulamt Westthüringen
Aufgaben der unteren Schulaufsichtsbehörden
Sie beraten und unterstützen die Schulen, führen die Fachaufsicht über sie, üben die Dienstaufsicht über das Personal aus und beaufsichtigen die Schulträger. Jedes Staatliche Schulamt ist für einen bestimmten regionalen Bereich zuständig, der sich nach Landkreisen und kreisfreien Städten richtet. Innerhalb der Schulämter sind die Aufgaben oft nach Schularten oder regionalen Zuständigkeiten organisiert.