Konkrete Ansätze für die Verbesserung der Schulqualität werden von Schulleitung und Schulaufsicht gemeinsam erarbeitet. Um dabei eine Richtung festzulegen, werden Ziele vereinbart. Sie beschreiben den gewünschten Zustand, der am Ende des Entwicklungsprozesses erreicht werden soll.
Prozess und Inhalte
Dialog- und Statusgespräche
Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) werden in der Regel jährlich in Statusgesprächen zwischen der Schulleitung und der Schulaufsicht vereinbart.
Analyse und Vorbereitung
Die Schulleitung und ggf. eine Steuergruppe sowie die Schulaufsicht analysieren die aktuelle Situation.
- Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über Ausgangslage und Handlungsfelder zu schaffen.
- Grundlage sind schulische Daten (z. B. Evaluationsergebnisse, Leistungsdaten, Rückmeldungen, Qualitätsanalysen).
- Schulleitung und Kollegium identifizieren zentrale Entwicklungsfelder.
- Schulaufsicht prüft übergeordnete Zielsetzungen (z. B. regionale oder landesweite Schwerpunkte).
Gemeinsame Zielfestlegung
Gemeinsam werden konkrete, operative Ziele (SMART-Kriterien) für die Schulentwicklung festgelegt.
Die Ziele orientieren sich an der Schulwirklichkeit und sind mit den Entwicklungsstrategien der Aufsicht abgestimmt.
Vereinbarungen und Maßnahmenplanung
- Schulleitung, Schulaufsicht und ggf. Schulträger priorisieren gemeinsam die Ziele,
- legen Maßnahmen fest,
- bestimmen Verantwortlichkeiten und Zeitrahmen.
- Die Vereinbarung wird schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet.
Datengestützte Grundlage
Die Vereinbarungen basieren auf Daten, die eine systematische Einordnung und Zielsetzung ermöglichen.
Umsetzung und Begleitung
- Die Schule (Schulleitung, Kollegium) setzt Maßnahmen um, steuert intern über Steuergruppen oder Projektteams.
- Die Schulaufsicht begleitet beratend, unterstützt bei Ressourcen- oder Qualifizierungsfragen.
Ziel ist es, die zielorientierte Schulentwicklung im Alltag zu verankern.
Monitoring und Reflexion
Schulleitung und Schulaufsicht
- überprüfen regelmäßig die Fortschritte anhand vereinbarter Indikatoren,
- reflektieren erreichte Ergebnisse und passen bei Bedarf an.
Ziel ist es, aus den Reflexionsergebnissen die nächsten Schritte für die Weiterentwicklung des Prozesses zu schließen.
Evaluation und Fortschreibung
- Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums erfolgt eine gemeinsame Evaluation von Schulleitung, Schulaufsicht und ggf. Schulträger.
- Die Ergebnisse fließen in die nächste Zielvereinbarung ein („lernender Zyklus“).
Ziel ist es, nachhaltige, iterative Schulentwicklungsprozesse zu sichern.
Beispielhafte Ziele und Themen
- Implementierung neuer Bildungspläne
- Begabungsförderung
- Medienentwicklung und Digitalisierung
- Steuerung im Startchancen-Programm
Methodik
- SMARTe Ziele: Die Ziele sollten SMART sein: spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert.
- Orientierungsrahmen: Schulaufsichtsbehörden und Schulen können sich an einem Orientierungsrahmen zur Schulqualität orientieren, der auch die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Schule berücksichtigt.
Die Rolle der Schulaufsicht
Die Eigenverantwortung der Schulen ist zentral für das Gelingen von Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument. Was bedeutet das für die Rolle der Schulaufsicht? Im Prozess der Zielvereinbarung ist sie einerseits Beraterin, andererseits Partnerin in einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht.
Konkret bedeutet dies, dass die Schulaufsicht die Schule in ihrem Zielfindungsprozess und in der Umsetzung der Maßnahmen mit ihren Erfahrungen berät. Sie gibt Hinweise auf Fortbildungsangebote und stellt Kontakte zu anderen Schulen oder einer Prozessmoderation her. Sie gibt Rückhalt für die vereinbarten Entwicklungen und verleiht Schwerpunktsetzungen eine besondere Relevanz. Die schriftliche Vereinbarung unterstreicht die Verbindlichkeit. Daher fordert die Schulaufsicht auch Berichte ein und interveniert bei Bedarf.