Schulaufsicht: Kooperation statt Kontrolle
Die Stuttgarter Erklärung der Konferenz der Schulaufsicht wurde vor dem BMK‑Beschluss veröffentlicht. Sie ist kein Gegenentwurf, sondern ein Impuls aus der Praxis, der gut an die BMK‑Themen andockt. Sie betont eine kooperative Haltung: Schulaufsicht soll nicht dominieren, sondern Schulen begleiten. „Schulaufsicht versteht sich als kritisch‑konstruktiver Partner für Schulen. Sie soll Impulse geben, aber auch zuhören und gemeinsam Lösungen entwickeln.“ Steuerung und Beratung werden als gleichwertige Aufgaben definiert. Besonders deutlich positioniert sich die Erklärung zur Digitalisierung und KI: Sie fordert ethische Leitplanken, Datenschutz und Qualifizierung. „Neben rechtlicher und fachlicher Expertise fordert die Erklärung ausdrücklich digitale Kompetenzen und den reflektierten Umgang mit KI.“ Damit ergänzt sie das BMK‑Papier um konkrete Leitplanken, wo dieses eher abstrakt bleibt.
Schulleitungen: Gemeinsame Verantwortung vs. Doppelzuständigkeiten
Die Reaktionen der Schulleitungsverbände fallen differenziert aus. Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) begrüßt die Anerkennung der Schulaufsicht als gestaltendes Führungsfeld, warnt aber vor zusätzlicher Bürokratie und fordert klare Standards sowie ausreichende personelle und technische Ressourcen. „Die BMK macht deutlich: Schulaufsicht ist mehr als Kontrolle. Sie soll Schulen beraten, unterstützen und gemeinsam Verantwortung für gute Bildung übernehmen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt.“ Gleichzeitig mahnt der Verband: „Wir brauchen verbindliche Standards, einen realistischen Zeitplan, ausreichende Ressourcen und eine Schulaufsicht, die Partnerin – nicht nur Prüfinstanz – der Schulen ist.“












