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Veröffentlicht am: 16.02.2026

Lesezeit: 6 Minuten

Das Instrument Ziel- und Leistungsvereinbarung

Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht sind in vielen Bundesländern ein wichtiges Instrument zur Steuerung schulischer Qualitätsentwicklung. Ziele schaffen Orientierung und Handlungssicherheit. Sie dienen als Erfolgskontrolle, die Bestätigung für geleistete Arbeit bietet und Entwicklungspotenziale aufzeigt.

DKJS/A. Kolata

Zielvereinbarungen sind ein Steuerungsinstrument, das auch als „Management by Objectives“ aus der Wirtschaft bekannt ist und sich gut auf schulische Entwicklungsprozesse übertragen lässt. Viele Schulleitungen und Mitarbeitende der Schulaufsicht arbeiten mit diesem Werkzeug und schließen regelmäßig Zielvereinbarungen über die kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung der jeweiligen Schulen ab.

„Zielvereinbarungen enthalten von Leitungskräften und Mitarbeitern gemeinsam geklärte, übereinstimmend festgelegte, verbindliche Ziele […], die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen. Ziele beschreiben einen angestrebten zukünftigen Zustand, ohne bereits den Weg zu weisen, wie man ihn erreichen kann.“

Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München: Leitfaden für die Erstellung von Zielvereinbarungen. München 2014, S. 5.

Sie sind deshalb so wichtig, weil Ziele die Voraussetzung planvoller Qualitätsentwicklung darstellen. Nur mit klar definierten Zielen können Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

Zielvereinbarungen ermöglichen Orientierung, Motivation und Erfolgskontrolle

Im schulischen Entwicklungsprozess sind Zielvereinbarungen auf mehreren Ebenen von Bedeutung. Zum einen schaffen Ziele Orientierung und Handlungssicherheit. Die Vereinbarung von wenigen, konkreten Zielen entlastet die Schule. Die oftmals vielfältigen Vorhaben, Teilziele und Projekte der Schule werden miteinander in Beziehung gesetzt, gebündelt und priorisiert. Vorhandene Ressourcen können so gezielter eingesetzt werden. Deshalb ist es ratsam, sich abhängig von den Ressourcen auf drei bis vier Ziele zu beschränken.

Werden bei der Zielfindung alle Beteiligten einbezogen, wirkt sich das zudem positiv auf deren Motivation, Identifikation und Leistungsbereitschaft aus. Dazu gehören das Kollegium, das Betreuungspersonal, Vertreter:innen der Schülerschaft und der Eltern, das technische und Verwaltungspersonal sowie Schulträger.

Darüber hinaus lässt sich nur mithilfe von Zielen und Indikatoren überprüfen und bewerten, ob ein Ziel erreicht wurde. Eine solche Erfolgskontrolle bietet einerseits Bestätigung für die geleistete Arbeit und zeigt andererseits weitere Entwicklungspotenziale auf. Damit bildet sie wiederum den Ausgangspunkt für neue Entwicklungsvorhaben.

Integration von Zielvereinbarungen in schulische Qualitätsentwicklung

Zielvereinbarungen sind der erste Schritt eines umfangreichen Qualitätsmanagement-Kreislaufs zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Einführung des Instruments der Zielvereinbarung in den Prozess schulischer Qualitätsentwicklung baut auf der Erkenntnis auf, dass Schulentwicklung am besten gelingt, wenn die einzelne Schule selbst als Motor dafür gesehen wird. Dieser Motor läuft besser, je mehr Mitglieder der Schulgemeinschaft an diesem Prozess beteiligt sind. Die Vereinbarung von Zielen mit der Schulaufsicht ist deshalb keine alleinige Aufgabe der Schulleitung, auch wenn sie den Prozess letztendlich verantwortet.

Der Prozess der Zielvereinbarung

Auch der Prozess der Zielvereinbarung ist als Kreislauf angelegt. Ausgangspunkt eines jeden Qualitätsentwicklungsprozesses bildet dabei eine Bestandsaufnahme der aktuellen Qualität der jeweiligen Schule. Im Kontext der Schulentwicklung ist dies eine interne oder externe Evaluation. Aus den Ergebnissen dieser Evaluation ergibt sich ein datenbasierter Handlungsbedarf für die Qualitätsentwicklung an der Schule. Diese Erkenntnis sagt allerdings noch nichts darüber aus, in welche Richtung die jeweilige Schule sich entwickeln soll.

Infografik zu Prozess und Inhalten von Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)
DKJS

Konkrete Ansätze für die Verbesserung der Schulqualität werden von Schulleitung und Schulaufsicht gemeinsam erarbeitet. Um dabei eine Richtung festzulegen, werden Ziele vereinbart. Sie beschreiben den gewünschten Zustand, der am Ende des Entwicklungsprozesses erreicht werden soll.

Prozess und Inhalte

Dialog- und Statusgespräche

Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) werden in der Regel jährlich in Statusgesprächen zwischen der Schulleitung und der Schulaufsicht vereinbart.

Analyse und Vorbereitung

Die Schulleitung und ggf. eine Steuergruppe sowie die Schulaufsicht analysieren die aktuelle Situation.

  • Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über Ausgangslage und Handlungsfelder zu schaffen.
  • Grundlage sind schulische Daten (z. B. Evaluationsergebnisse, Leistungsdaten, Rückmeldungen, Qualitätsanalysen).
  • Schulleitung und Kollegium identifizieren zentrale Entwicklungsfelder.
  • Schulaufsicht prüft übergeordnete Zielsetzungen (z. B. regionale oder landesweite Schwerpunkte).

Gemeinsame Zielfestlegung

Gemeinsam werden konkrete, operative Ziele (SMART-Kriterien) für die Schulentwicklung festgelegt.

Die Ziele orientieren sich an der Schulwirklichkeit und sind mit den Entwicklungsstrategien der Aufsicht abgestimmt.

Vereinbarungen und Maßnahmenplanung

  • Schulleitung, Schulaufsicht und ggf. Schulträger priorisieren gemeinsam die Ziele,
  • legen Maßnahmen fest,
  • bestimmen Verantwortlichkeiten und Zeitrahmen.
  • Die Vereinbarung wird schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet.

Datengestützte Grundlage

Die Vereinbarungen basieren auf Daten, die eine systematische Einordnung und Zielsetzung ermöglichen.

Umsetzung und Begleitung

  • Die Schule (Schulleitung, Kollegium) setzt Maßnahmen um, steuert intern über Steuergruppen oder Projektteams.
  • Die Schulaufsicht begleitet beratend, unterstützt bei Ressourcen- oder Qualifizierungsfragen.

Ziel ist es, die zielorientierte Schulentwicklung im Alltag zu verankern.

Monitoring und Reflexion

Schulleitung und Schulaufsicht

  • überprüfen regelmäßig die Fortschritte anhand vereinbarter Indikatoren,
  • reflektieren erreichte Ergebnisse und passen bei Bedarf an.

Ziel ist es, aus den Reflexionsergebnissen die nächsten Schritte für die Weiterentwicklung des Prozesses zu schließen.

Evaluation und Fortschreibung

  • Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums erfolgt eine gemeinsame Evaluation von Schulleitung, Schulaufsicht und ggf. Schulträger.
  • Die Ergebnisse fließen in die nächste Zielvereinbarung ein („lernender Zyklus“).

Ziel ist es, nachhaltige, iterative Schulentwicklungsprozesse zu sichern.

Beispielhafte Ziele und Themen

  • Implementierung neuer Bildungspläne
  • Begabungsförderung
  • Medienentwicklung und Digitalisierung
  • Steuerung im Startchancen-Programm

Methodik

  • SMARTe Ziele: Die Ziele sollten SMART sein: spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert.
  • Orientierungsrahmen: Schulaufsichtsbehörden und Schulen können sich an einem Orientierungsrahmen zur Schulqualität orientieren, der auch die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Schule berücksichtigt.

Die Rolle der Schulaufsicht

Die Eigenverantwortung der Schulen ist zentral für das Gelingen von Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument. Was bedeutet das für die Rolle der Schulaufsicht? Im Prozess der Zielvereinbarung ist sie einerseits Beraterin, andererseits Partnerin in einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht.

Konkret bedeutet dies, dass die Schulaufsicht die Schule in ihrem Zielfindungsprozess und in der Umsetzung der Maßnahmen mit ihren Erfahrungen berät. Sie gibt Hinweise auf Fortbildungsangebote und stellt Kontakte zu anderen Schulen oder einer Prozessmoderation her. Sie gibt Rückhalt für die vereinbarten Entwicklungen und verleiht Schwerpunktsetzungen eine besondere Relevanz. Die schriftliche Vereinbarung unterstreicht die Verbindlichkeit. Daher fordert die Schulaufsicht auch Berichte ein und interveniert bei Bedarf.

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