Digitalisierung, Ausbau des Ganztags, erfolgreiche Umsetzung des Startchancen-Programms – die aktuellen Bildungsherausforderungen einerseits und die wachsenden Anforderungen an die Schulaufsicht anderseits lassen die Rolle der Schulaufsicht als Strategin, Beraterin und Moderatorin bei der Qualitätsentwicklung zunehmend komplexer erscheinen, implizieren jedoch auch Möglichkeiten gezielter, strategisch geplanter Steuerung. Wie lassen sich Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) konkret planen, gestalten und einsetzen? Und was brauchen Schulaufsichtspersonen und Schulleitungen, um ZLV gemeinsam zu realisieren?
Quantitativ und qualitativ divers – ZLV in den Ländern
Je nach Bundesland sind ZLV zum Teil im Schulgesetz oder in Verwaltungsverordnungen verankert. Auch wenn sie nicht überall rechtsverbindlich sind, gelten ZLV als ein zentraler, festgelegter Kommunikations- und Steuerrahmen für die schulische Qualitätsentwicklung – werden jedoch quantitativ wie qualitativ ganz unterschiedlich umgesetzt. Für eine echte Steuerung ist unter anderem eine gute Datengrundlage nötig (z. B. Schuldatenblatt in Baden-Württemberg) und diese wird in manchen Ländern gerade erst aufgebaut. Für die Ausgestaltung der ZLV wünschen sich einige Schulakteur:innen mehr Ressourcen sowie Mitbestimmung der Lehrkräftekollegien, Gremien oder Eltern.
Der Blick in beispielhaft ausgewählte Bundesländer zeigt die verschiedenen Möglichkeiten, mit ZLV zu arbeiten. In Baden-Württemberg beispielsweise münden die Statusgespräche in eine ZLV und werden regelmäßig ausgewertet und weiterentwickelt (§ 114 Schulgesetz BW). In Niedersachsen bilden die Ergebnisse der Schulinspektion den Ausgangspunkt für Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht. Nach Abschluss des Inspektionsverfahrens identifizieren beide Seiten Entwicklungsfelder, die im Rahmen einer ZLV konkretisiert werden. In Bayern werden Zielvereinbarungen häufig als Bestandteil des Qualitätsmanagements an Schulen verstanden. Schulleitungen nutzen sie, um zentrale Entwicklungsvorhaben im Kollegium zu verankern und mit den Zielen der Bildungsregion oder Schulaufsicht abzugleichen. In Berlin sind ZLV ein strategisches Instrument der Schulaufsicht, das sich stark auf pädagogische Schwerpunkte richtet – etwa Unterrichtsqualität, Sprachbildung oder Schulklima.
Die Beiträge im Fokusthema „Ziel- und Leistungsvereinbarungen“ beleuchten die Funktionsweise von ZLV, die Arbeit mit ZLV in den Bundesländern und im Kontext des Startchancen-Programms. Anhand einiger Beispiele aus der Praxis lernen Sie verschiedene Herangehensweisen und Tools kennen. Unter Links und Materialien gibt es weitere Informationen, Handlungsempfehlungen und Praxistipps.






