Im Gespräch

Veröffentlicht am: 10.03.2026

Lesezeit: 9 Minuten

Ziel- und Leistungsvereinbarungen als Bedingung systematischer Schulentwicklung

Wir sprachen mit Dominik Fürhofer, Koordinator des Startchancen-Programms am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und Anna Wenzl, Referatsleiterin Schulentwicklung am ISB, über die Wirksamkeit von Ziel- und Leistungsvereinbarungen – und die Voraussetzungen dafür.

Porträtbild von Dominik Fürhofer und Anna Wenzl
privat

Frau Wenzl, Herr Fürhofer, welche Rolle spielen Ziel- und Leistungsvereinbarungen bzw. Handlungsvereinbarungen in Bayern für die Schulentwicklung?

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Das ist eine sehr spannende Frage, denn hier geht es um einen zentralen Aspekt systematischer Schulentwicklung. Zunächst ist für uns die begriffliche Schärfung wichtig: In Bayern sprechen wir bewusst von Ziel- und Handlungsvereinbarungen, die wir in den Kreislauf der Schulentwicklung eingebunden sehen. Sie sind Bestandteil des Schulentwicklungsprogramms jeder einzelnen Schule.

Ziele markieren dabei die strategische Ausrichtung – Handlungen beschreiben die konkrete Umsetzung. Das bedeutet: Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten, Prozessabläufen und Evaluationsschritten.

Bezogen auf die Schulen, die Schulleitungen und die Kollegien sind Ziel- und Handlungsvereinbarungen einerseits eine zwingende Bedingung, um Schulentwicklung wirklich systematisch zu betreiben. Gleichzeitig haben das gemeinsame Formulieren sowie das Ringen um Ziele, Maßnahmen und Indikatoren einen enorm bindenden und motivierenden Effekt auf das Kollegium. Schulentwicklung braucht möglichst viele Akteure, die an einer Schule zusammenarbeiten. Der Begriff der Vereinbarung impliziert natürlich Verbindlichkeit in die Schule hinein, aber auch gegenüber der Schulaufsicht.

„Das gemeinsame Formulieren sowie das Ringen um Ziele, Maßnahmen und Indikatoren haben einen enorm bindenden und motivierenden Effekt auf das Kollegium. Schulentwicklung braucht möglichst viele Akteure, die an einer Schule zusammenarbeiten.“

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)

Schulentwicklung als Chronik, die Veränderungen sichtbar macht

Darüber hinaus dienen Ziel- und Handlungsvereinbarungen auch dazu, bewusste Entscheidungen zu treffen und unter vielen nötigen Schritten die wichtigsten zu priorisieren. In einer Zeit, in der das Risiko der Überlastung groß ist, thematisieren sie die Fragen: Was gehen wir an – und was lassen wir vielleicht auch bewusst weg, um Ressourcen sinnvoll einzusetzen?

Schließlich dienen sie im Idealfall natürlich auch der Reflexion. Wenn eine Schule nach einigen Jahren zurückblickt, wirkt das Schulentwicklungsprogramm wie eine Chronik, die Veränderungen sichtbar macht. Man kann daraus lesen: Was waren unsere Ziele? Welche Handlungen haben wir daraus abgeleitet? Was hat sich als wirksam erwiesen – und wo haben wir uns vielleicht bewusst gegen einen Weg entschieden? Dieser reflektierende Blick – wie in einen Rückspiegel – ist spannend, um die eigene Weiterentwicklung sichtbar zu machen.

Was ist dafür die Datenbasis?

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Die Datenbasis ist bei jeder Schule unterschiedlich. Im besten Fall setzt sie sich aus einer breiten und bewussten Ist-Stand-Analyse zusammen, die methodisch ganz unterschiedlich angegangen werden kann. Genutzt werden intern und extern generierte sowie qualitative oder quantitative Daten. Es können Bedarfe aus aktuellen Gegebenheiten sein, aus Interviews oder Leistungserhebungen. Auch einfache Visualisierungen können zu Hypothesen führen, denen man genauer nachgehen muss, um zu einer Zielsetzung zu gelangen.

Effektive Datennutzung systematisch etablieren

Kurzum: Wir sind im Grunde data rich. Die aktuelle Herausforderung besteht darin, diese Daten für die Einzelschule noch besser nutzbar und interpretierbar zu machen. In Bayern sind wir gerade dabei, datengestütztes Arbeiten gemeinsam mit den Schulen systematisch zu etablieren. Die Qualitätsagentur des ISB hat hierfür einen Kreislauf entwickelt, den wir nun für die Praxis nutzbar machen wollen. Dieser leitet eine effektive Datennutzung in sechs Schritten an. Die Schulen erhalten dabei Unterstützung durch spezifisch qualifizierte Personen aus dem Beratungs- und Unterstützungssystem. Vielversprechende Erfahrungen machen wir zudem mit einem KI-Assistenten zur Analyse und Interpretation quantitativer und qualitativer Daten, den wir Schulen im Kontext des Startchancen-Programms (SCP) zur Verfügung stellen.

„Wir sind im Grunde data rich. Die aktuelle Herausforderung besteht darin, diese Daten für die Einzelschule noch besser nutzbar und interpretierbar zu machen.“

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)

Wie genau ist dieser Prozess?

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Einen vorgegebenen, verpflichtenden Prozess gibt es nicht. Aber wir haben Impulse für verschiedene Felder der Unterrichts- und Schulentwicklung gesetzt, wie Ziel- und Handlungsvereinbarungen aussehen können – zum Beispiel für die Kooperation Eltern-Schule (KESCH), im Rahmen des SCP, unter der Prämisse datengestützten Arbeitens oder für inklusive Kontexte (INPOSE).

Allen gemeinsam ist die Orientierung an den klassischen Phasen der Schulentwicklung und die Verortung der Zielformulierung im PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act). Wichtig ist dabei das Bewusstsein: Es ist ideal, wenn ein Kreislauf komplett durchschritten wird. In der Realität wird es jedoch oft zu unterbrochenen Kreisläufen mit Sonderschleifen kommen. Entscheidend ist, dass der Prozess reflektiert und zielgerichtet bleibt.

Was sind Ihre bisherigen Erfahrungen bezüglich des Dialogs zwischen Schulaufsicht und Schule?

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Wir nehmen generell in allen Schularten einen intensiven Dialog zwischen Schulaufsicht und Schulen wahr. Dabei ist die Frage zentral: „Welche Rollen nehmen wir als Schulaufsicht ein?“

Dass in zahlreichen Veranstaltungen mit Schulaufsichten immer wieder über die verschiedenen Aufgaben zwischen Aufsicht und Beratung reflektiert wird, verdeutlicht zwei Dinge: die Bedeutung von Rollenklarheit einerseits und den Diskussionsbedarf zu sich verändernden Rollen andererseits.

„Unsere Erfahrung zeigt: Gute, also präzise formulierte und konsensfähige Ziele erhöhen die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Schulentwicklung deutlich.“

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)

Hat sich durch die Prozesssteuerung mit den Zielvereinbarungen die Qualität an Schulen verbessert?

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Unsere Erfahrung zeigt: Gute, also präzise formulierte und konsensfähige Ziele erhöhen die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Schulentwicklung deutlich. Schulentwicklung hat immer mindestens zwei Ebenen: die Prozessebene und die der inhaltlichen Veränderung. Qualitätssteigernde Schulentwicklung schafft es, beide Ebenen zu verschränken.

Qualität auf Prozessebene zeigt sich vor allem darin, dass alle Beteiligten transparent und motiviert zusammenarbeiten. Gemeinsam werden Handlungsfelder festgelegt, konkrete Ziele formuliert und passende Maßnahmen vereinbart.

Schulentwicklung braucht eine geplante wie etablierte Kultur

Qualität bedeutet auch ein besonderes Bewusstsein für Abläufe. Ziele und Handlungen sollten dabei in einen idealen Prozesskreislauf eingebunden sein. Dieser Kreislauf findet zwischen der Analyse des Ist-Stands und der zwischenzeitlichen oder abschließenden Evaluation statt. Entscheidend ist zudem die Frage, wie dieser Prozess konkret in der eigenen Schulrealität umgesetzt werden kann.

Damit Schulentwicklungsprozesse die Qualität wirklich steigern und nicht nur ein methodischer Akt bleiben, braucht es auch im Kern von Schule – beim Lernen, Lehren und Erziehen – passgenaue Weiterentwicklung. Unsere Erfahrung ist, dass dieser Teil von Schulentwicklung und vor allem Unterrichtsentwicklung nicht trivial ist: Die Recherche nach wirksamen Innovationen kann aufwendig sein – und auch von außen aufgetragene Ziele und evidenzbasierte Maßnahmen benötigen immer Kontextualisierung und Sinnstiftung vor Ort, damit sie wirksam werden können.

Ob und wie der Austausch über Zielvereinbarungen zwischen Schulleitung und Schulaufsicht wirkt, können wir bisher noch nicht datenbasiert beantworten. Aus der externen Evaluation wissen wir jedoch, dass die reine Zielformulierung allein wenig bewirkt. Schulen sind sehr engagiert, aber nicht überall gibt es eine etablierte Schulentwicklungskultur, die es braucht, wenn nachhaltig Schul- und Unterrichtsentwicklung angestrebt wird. Inhaltliche Beratung und dauerhafte Prozessbegleitung durch Unterstützungssysteme sind hier hilfreich, um Schulleitungen zu unterstützen. Denn: Wenn wir über Schulqualität sprechen, beginnt die wesentliche Arbeit mit der Umsetzung.

„Es braucht Qualifizierungen, die sowohl das Bewusstsein für gute Ziele schärfen als auch die Methoden zu deren Erarbeitung vermitteln.“

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)

Braucht es für die Arbeit mit Zielvereinbarungen zusätzliche Qualifizierungen für die Schulaufsicht und für Schulleitungen?

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Absolut. Die Erarbeitung fundierter Ziele und Maßnahmen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Zeit und Konzentration erfordert. Im oft hektischen Schulalltag besteht die Versuchung, sich mit schnell umsetzbaren, aber weniger wirksamen Maßnahmen zufriedenzugeben, statt die eigentlichen Herausforderungen anzugehen. Es braucht Qualifizierungen, die sowohl das Bewusstsein für gute Ziele schärfen als auch die Methoden zu deren Erarbeitung vermitteln.

Besonders das Thema datengestütztes Arbeiten ist aktuell zentral. Hier bieten wir in Bayern verschiedene Fortbildungen über die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) an und entwickeln unterstützende Materialien, die wir über unsere Portale und in Workshops multiplizieren.

Wir bemerken, dass eine Kultur des datengestützten Arbeitens Offenheit und Vertrauen zwischen Schulen und Schulaufsicht benötigt. Die beratende Rolle der Schulaufsicht ist dabei zentral – oder wie Prof. Sliwka es sagt: Wir brauchen eine Schulaufsicht als „stärkende Mitte“.

Spielen die Zielvereinbarungen auch im Startchancen-Programm eine Rolle?

Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Definitiv. Ziel- und Handlungsvereinbarungen sind im Startchancen-Programm (SCP) ein zentrales Steuerungsinstrument und haben eine hervorgehobene Bedeutung.

Konkrete Indikatoren zeigen, ob Maßnahmen zielführend waren

Alle teilnehmenden Schulen sind verpflichtet, diese Vereinbarungen mit ihrer Schulaufsicht zu treffen, um den Entwicklungsprozess strukturiert und verbindlich zu gestalten. Gleichzeitig versuchen wir, allen Schulen, die das möchten, eine dauerhafte Begleitung im Prozess zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich bekommen die Zielvereinbarungen im SCP eine neue Bedeutung: Sie begründen die Entscheidung für die finanziellen Investitionen der Schulen. Durch die Konkretisierung von Indikatoren wird auch die Zielerreichung dieser Maßnahmen definiert. Schulleitungen nehmen die Chancen des SCP wahr, spüren aber auch die Verantwortung für den effektiven Mitteleinsatz. Solide, mit der Schulaufsicht abgestimmte Zielvereinbarungen können hier eine entlastende Funktion haben.

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