Die Schulaufsicht in Schleswig-Holstein ist zweistufig organisiert und stellt sicher, dass alle Schulen im Land unter verlässlichen, rechtssicheren und qualitativ hochwertigen Bedingungen arbeiten.

Kernaufgaben der Schulaufsicht

Die Schulaufsicht umfasst vier zentrale Aufgabenbereiche:

  • Beratung der Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags.
  • Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht, also die Sicherstellung der pädagogischen Qualität.
  • Dienstaufsicht über die Schulen als organisatorische Einheiten.
  • Rechtsaufsicht über die kommunalen Schulträger, die für Gebäude, Ausstattung und Organisation verantwortlich sind.

Diese Aufgaben werden von Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten wahrgenommen. Sie stehen den Schulleitungen als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung, begleiten sie beratend und pflegen kontinuierlichen Kontakt zu den Schulen. Dazu gehören u.  a. jährliche datengestützte Gespräche zur Schul- und Qualitätsentwicklung, die ein wichtiges Instrument der Qualitätssteuerung darstellen.

Leitprinzipien der Schulaufsicht

In ihrer Haltung und ihrem Handeln orientiert sich die Schulaufsicht an drei grundlegenden Bildungszielen des Landes Schleswig-Holstein:

  • Individuelle Leistungs- und Kompetenzentwicklung,
  • Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen,
  • Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung jedes jungen Menschen.

Diese Ziele bilden den normativen Rahmen für alle schulaufsichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen.

Zuständigkeiten

Innerhalb der Schulaufsicht in Schleswig-Holstein sind je nach Schulart die für die Einzelschule direkt zuständigen Schulaufsichten unterschiedlich verortet:

  1. Für Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sowie Förderzentren eines Kreises liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Schulaufsichtsbeamtin oder dem jeweiligen Schulaufsichtsbeamten (Schulrätin bzw. der Schulrat) im Schulamt des Kreises.
  2. Für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und für Gymnasien eines Kreises liegt die Zuständigkeit bei einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kiel.
  3. Für berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein sind das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) und die dortigen Schulaufsichtsbeamtinnen oder Schulaufsichtsbeamte zuständig.

Dienstvorgesetzte der Schulaufsicht

Neben den unmittelbar zuständigen Schulaufsichtsbeamt:innen gibt es Dienstvorgesetzte, die für Grundsatzfragen und übergreifende Entscheidungen innerhalb der jeweiligen Schularten verantwortlich sind. Sie unterstützen die Aufsichtspersonen bei konzeptionellen und strukturellen Fragestellungen und sorgen für die Einbettung der Aufsicht in die landesweite Bildungssteuerung.