Aufgabenverlagerung leitet Wandel ein
Mit Beginn der Krise in der Unterrichtsversorgung 2015/16 wurden die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Schulaufsicht stärker getrennt voneinander betrachtet. Sowohl das Arbeitsfeld der Personalentwicklung als auch das der schulfachlichen Aufsicht begannen sich zu wandeln. Während die Schulverwaltung, als Teil der Schulaufsicht, sich seither darauf konzentrieren muss, kreative Wege zu finden, um Lehrkräfte zu rekrutieren, führte die zunehmende Aufgaben- und Verantwortungsverlagerungen an den Schulen zu Veränderungen im Aufgabenbereich der schulfachlichen Schulaufsicht. Die schulfachliche Aufsicht wird jetzt stärker in ihrer Rolle als Kooperationspartnerin in der Schulentwicklung wahrgenommen. Fokussiert wird weniger das Controlling, stattdessen treten stärker Beratung, Förderung und Unterstützung in den Vordergrund.
Allerdings bilden die klassischen Aufgabenfelder der Schulaufsicht einen entscheidenden Vorsprung an System- und Prozesswissen, das die Schulaufsicht gleichermaßen als Kontroll- und Beratungsinstanz nutzen kann. Entsprechend stellte Josef Arnold, Regierungsrat des Kanton Uri, heraus:
„Schulaufsicht wird umso wichtiger,
- je grösser die Handlungsspielräume und Verantwortungsbereiche der Schulen werden;
- je grösser die Unterschiede zwischen den Schulen werden und je mehr diese Unterschiede offenkundig werden;
- je mehr die Schulen im Zusammenhang mit der erhöhten Rechenschaftspflicht professionelle Dialogpartner brauchen;
- je höher die Erwartungen in die Ergebnisorientierung auf allen Systemebenen werden.“ (Arnold 2008, S. 5).
Aus derartigen Analysen leiteten Robert Erlinghagen und Doscha Sandvoß Grundsatzüberlegungen für gemeinsame Qualifizierungen von Schulleitungen und Schulaufsicht ab. Als zentrale Elemente werden die Etablierung von Foren für schulische Führungskräfte und die Schulaufsicht zur Reflexion des Führungshandelns und die gemeinsame Steuerung schulischer Entwicklungsprozesse vorgeschlagen (Sandvoß/Erlinghagen 2020).