Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Jonas Flöter.
Die sich überlagernden Krisensituationen im deutschen Bildungssystem beschleunigen den Wandel im Selbstverständnis der Schulaufsicht. Die Forderungen nach umfassender Beratung, Förderung und Unterstützung der Schulen sowie der Schulleitungen können aber nur in Verbindung mit wirkungsorientierten Aufsichts- und Kontrollaufgaben realisiert werden.
Zentrale Rolle bei Krisenbewältigung
Mit Beginn der Covid-19-Pandemie wurden die Schulen vor bisher nicht gekannte Herausforderungen gestellt: Die Pandemie traf an den Schulen sowohl auf eine problematische Unterrichtsversorgung als auch auf eine mangelhafte digitale Ausstattung. Bei der Bewältigung dieser sich dreifach überlagernden Krisensituation im Schulsystem, wurde die Schlüsselstellung der Schulaufsicht deutlich. Erschwerend kam allerding hinzu, dass die Aufgaben und die Rollen der Schulaufsicht keineswegs klar definiert sind.
Vielfältige Aufgaben
Wie komplex das Aufgabenspektrum der Schulaufsicht ist, skizzierte Christoph Burkard bereits Ende des 1990er Jahre. Danach sind es vor allem vier Bereiche, die der Schulaufsicht zukommen (vgl. Burkard 1998):













