Im Gespräch

Veröffentlicht am: 16.02.2026

Lesezeit: 8 Minuten

Mehr Verbindlichkeit von Schulentwicklung durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen

Seit sechs Jahren ist die datengestützte Qualitätsentwicklung in Baden-Württemberg mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen rechtlich verbindlich verankert. Wir sprachen mit Thomas Schenk, Amtsleiter des Staatlichen Schulamts Stuttgart, über die Implementierung, etwaige Verbesserungen, aber auch über die Herausforderungen für die Schulaufsicht und deren sich ändernde Rolle.

Porträtfoto von Thomas Schenk
privat

Herr Schenk, seit wann steuern Sie die Qualitätsentwicklung von Schulen in Baden-Württemberg mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) zwischen Schulaufsicht und Schule?

Thomas Schenk: Mit der Änderung des Schulgesetzes im Februar 2019 wurden systematische, datengestützte Qualitätsentwicklung und Statusgespräche mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen rechtlich verbindlich verankert. Seitdem sind jährliche Statusgespräche zwischen Schulaufsicht und Schule sowie mehrjährig laufende ZLV als zentrales Instrument der Steuerung vorgesehen. Die konkrete Umsetzung wird seit den folgenden Schuljahren schrittweise flächendeckend eingeführt und durch Fortbildungen und Materialien begleitet vom Kultusministerium, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW).

ZLV sind im Schulgesetz für Baden-Württemberg im Wesentlichen in § 32 SchG verankert. Dieser Paragraf regelt die datengestützte Qualitätsentwicklung, insbesondere die jährlichen Statusgespräche zwischen Schulaufsicht und Schule und die daran anknüpfenden ZLV.

Was ist dafür die Datenbasis?

Thomas Schenk: Zentrale Datenbasis ist das Schuldatenblatt, das für jede Schule jährlich einen kompakten Überblick über qualitätsrelevante Kennzahlen, z. B. Leistungen, Übergänge, Abschlüsse, Lernzeiten, aus verschiedenen amtlichen Quellen bündelt.

Ergänzt wird dies durch weitere Daten und Erkenntnisse der Schule, etwa interne Evaluationen, Rückmeldungen aus Unterrichtsentwicklung oder Ergebnisse externer Evaluationen, die in die Gesprächsführung einfließen.

Orientierungsrahmen ist der Referenzrahmen Schulqualität, an dem sich Auswahl, Interpretation und Priorisierung der Daten und Ziele fachlich ausrichten. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch das IBBW.

„Statusgespräche und Ziel- und Leistungsvereinbarungen schaffen einen transparenten Rahmen, der Schulen bei der fokussierten Qualitätsentwicklung unterstützt und der Schulaufsicht verlässliches Steuerungswissen liefert.“

Thomas Schenk
Amtsleiter des Staatlichen Schulamts Stuttgart

Wie genau ist der Prozess?

Thomas Schenk: Jährlich findet ein Statusgespräch zwischen Schulaufsicht und Schulleitung statt, bei dem auf Basis des Schuldatenblatts und weiterer Informationen der aktuelle Stand der Schul- und Unterrichtsentwicklung gemeinsam reflektiert wird.

Im Gespräch werden Handlungsbedarfe identifiziert, wenige prioritäre Ziele für die nächsten Jahre festgelegt und erste Maßnahmen bzw. Unterstützungsbedarfe skizziert; dies soll ausdrücklich als Dialog „auf Augenhöhe“ erfolgen.

Die vereinbarten Ziele sowie zentrale Maßnahmen und der „Leistungsauftrag“ werden schriftlich in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung festgehalten, die in der Regel ein bis drei Jahre (allgemeinbildende Schulen) bzw. drei bis fünf Jahre (berufliche Schulen) läuft und im Rahmen der nächsten Statusgespräche überprüft und ggf. neu gefasst wird.

Was sind Ihre bisherigen Erfahrungen bzgl. des Dialogs zwischen Schulaufsicht und Schule? Was ist anders als vorher?

Thomas Schenk: Sowohl von Schulleitungen als auch von den Kolleginnen und Kollegen der Schulaufsicht wird eine bessere Strukturierung und die Verbindlichkeit von Schulentwicklung hervorgehoben sowie positive Effekte wie klarere Schwerpunktsetzung, z. B. Unterrichtsentwicklung, Stärkung der Basiskompetenzen, Klassenführung, Berufsorientierung, Digitalisierung sowie eine systematischere Umsetzung von Maßnahmen.

Erste Rückmeldungen konstatieren, dass Statusgespräche und ZLV einen transparenten Rahmen schaffen, der Schulen bei der fokussierten Qualitätsentwicklung unterstützt und der Schulaufsicht verlässliches Steuerungswissen liefert. Einen wesentlichen Gelingensfaktor sehen die Beteiligten in der Qualität der Vorbereitung (strukturelle Klarheit, Datenanalyse, Beteiligung im Kollegium, Berücksichtigung der Inputfaktoren) und der Gesprächskultur mit der Schulaufsicht.

Hat sich durch die Prozesssteuerung mit den ZLV die Qualität an Schulen verbessert?

Thomas Schenk: Ob sich die Qualität an Schulen durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen insgesamt eindeutig verbessert hat, lässt sich derzeit nur teilweise und nicht flächendeckend belegen. Es gibt Hinweise auf positive Effekte, die Erwartungen sind bei Schulaufsicht und Schulleitung gleichermaßen hoch. Die aktuelle landesweite Umsetzung befindet sich weiterhin in einem Lern- und Beobachtungsprozess und wird prozessbegleitend evaluiert.

„Für die Schulaufsicht ist mit der Einführung der ZLV-Prozesse die Arbeits- und Aufgabenlast spürbar gestiegen. Gleichzeitig wird in Rückmeldungen betont, dass die Schulaufsicht durch ZLV besseres Steuerungswissen über die Schulen gewinnt und ihre Qualitätsentwicklungsaufgabe systematischer wahrnehmen kann.“

Thomas Schenk
Amtsleiter des Staatlichen Schulamts Stuttgart

Hat die Schulaufsicht durch die Einführung von ZLV nun mehr Aufgaben?

Thomas Schenk: Für die Schulaufsicht ist mit der Einführung der ZLV‑Prozesse die Arbeits- und Aufgabenlast spürbar gestiegen. Jährliche Statusgespräche mit allen Schulen müssen vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden; das umfasst die Sichtung und Auswertung des Schuldatenblatts sowie weiterer qualitätsrelevanter Daten zu jeder einzelnen Schule.

Schulaufsichtsbeamte übernehmen eine aktive Rolle in der datengestützten Analyse, in der Formulierung und Nachverfolgung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen und in der begleitenden Beratung der Schulleitungen. Dadurch verschiebt sich der Schwerpunkt der Arbeit der Schulaufsicht stärker hin zu kontinuierlicher Prozessbegleitung.

Rückmeldungen aus Sicht der Schulaufsicht weisen ausdrücklich darauf hin, dass das neue Konzept erhebliche zeitliche Ressourcen bindet und ohne zusätzliche Kapazitäten zu einer deutlichen Verdichtung der Aufgaben führt. Gleichzeitig wird betont, dass die Schulaufsicht durch ZLV besseres Steuerungswissen über die Schulen gewinnt und ihre Qualitätsentwicklungsaufgabe systematischer wahrnehmen kann – also mehr Arbeit, aber auch klarere Rolle und höhere Steuerungswirksamkeit.

Braucht es bezüglich der Arbeit mit ZLV zusätzliche Qualifizierungen für die Schulaufsicht und für Schulleitungen?

Thomas Schenk: Für die Arbeit mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen braucht es eindeutig zusätzliche bzw. spezifische Qualifizierungen – sowohl für die Schulaufsicht als auch für Schulleitungen, etwa vertiefte Kompetenzen in datengestützter Schulentwicklung: Daten lesen, deuten, mit Schulen dialogisch auswerten und daraus priorisierte, realistische Ziele ableiten. Ein weiterer Schwerpunkt könnte die Gesprächsführung und Prozessbegleitung sein: Statusgespräche moderieren, Feedback geben, Entwicklungsprozesse über mehrere Jahre begleiten und dennoch die Aufsichtsfunktion wahren.

Es gibt mehrteilige Fortbildungsreihen (Schulleitung und Schulaufsicht), die Statusgespräch, ZLV-Erstellung, Umsetzung und Auswertung gezielt zum Inhalt haben. Eine kontinuierliche, bedarfsgerechte und prozessbegleitende Professionalisierung in diesen Feldern ist notwendig.

„Für die Arbeit mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen braucht es eindeutig zusätzliche bzw. spezifische Qualifizierungen – sowohl für die Schulaufsicht als auch für Schulleitungen, etwa vertiefte Kompetenzen in datengestützter Schulentwicklung, Gesprächsführung oder Prozessbegleitung.“

Thomas Schenk
Amtsleiter des Staatlichen Schulamts Stuttgart

Spielen die ZLV auch im Startchancen-Programm eine Rolle? Falls ja, wie wird das Instrument ZLV genutzt?

Thomas Schenk: Für die Schulen im Startchancen-Programm SCP, insgesamt 540 Schulen in Baden-Württemberg, findet eine jährliche Aktualisierung und Priorisierung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen statt, die insbesondere auf die Wirksamkeit des Ressourceneinsatzes in den drei Säulen des SCP fokussiert. Dies bedeutet nochmals einen stark erhöhten Ressourcenbedarf an Standorten mit einer Häufung von SCP-Schulen, meist in städtischen Kontexten. Im Bereich des Staatlichen Schulamts Stuttgart zum Beispiel sind 60 von insgesamt 120 Schulen im SCP.

Im Herbst hat ja die BMK ein neues Zielbild zur Rolle, Aufgaben und Haltung der Schulaufsicht veröffentlicht. Was bedeutet das für Ihre Arbeit und die Schulaufsicht in Baden-Württemberg?

Thomas Schenk: Der Auftrag, Qualitätsentwicklung gemeinsam mit den Schulen zu steuern, entspricht dem baden-württembergischen Ansatz mit Referenzrahmen Schulqualität, datengestützter Qualitätsentwicklung und ZLV-Prozess. Dieser wird durch das Zielbild fachlich gestützt und politisch aufgewertet.

Für die Schulaufsicht in BW bedeutet das eine noch klarere Rollenbeschreibung als Führungskraft im System, stärkere Ausrichtung auf dialogische Prozessbegleitung, konsequente Nutzung von Daten sowie die Notwendigkeit, diese Rolle gegenüber Schulen und Verwaltung transparent zu kommunizieren.

In der täglichen Arbeit wird mehr Gewicht auf Beziehungsarbeit und Gesprächsführung (Statusgespräche, Feedback‑Gespräche, Konfliktklärung) gelegt werden, verbunden mit der Verantwortung, Ziele klar zu formulieren und deren Umsetzung systematisch zu verfolgen. Dies wird zu einem stärker strategisches Arbeiten führen. Schulaufsicht muss Schulportfolios, Schuldaten und Systemdaten so nutzen, dass Schwerpunkte, Unterstützungsbedarfe und Prioritäten im Bezirk klar erkennbar werden und mit ZLV verknüpft sind.

Auf den Seiten des Kultusministeriums, des IBBW und des ZSL finden sich Beschreibungen des ZLV-Prozesses für alle Schularten, inklusive Fortbildungsreihen und Materialien zu Statusgesprächen, Schuldatenblatt und Referenzrahmen.

Alle Materialien und Leitfäden sind auf den offiziellen Portalen (zsl-bw.de, ibbw-bw.de) frei verfügbar und dienen als praktische Hilfestellung für Schulen und Schulaufsicht.

Dieser Artikel wird unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)“ veröffentlicht. Weitere Informationen: Creative Commons Lizenz

Mehr zu diesem Thema