Herr Schenk, seit wann steuern Sie die Qualitätsentwicklung von Schulen in Baden-Württemberg mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) zwischen Schulaufsicht und Schule?
Thomas Schenk: Mit der Änderung des Schulgesetzes im Februar 2019 wurden systematische, datengestützte Qualitätsentwicklung und Statusgespräche mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen rechtlich verbindlich verankert. Seitdem sind jährliche Statusgespräche zwischen Schulaufsicht und Schule sowie mehrjährig laufende ZLV als zentrales Instrument der Steuerung vorgesehen. Die konkrete Umsetzung wird seit den folgenden Schuljahren schrittweise flächendeckend eingeführt und durch Fortbildungen und Materialien begleitet vom Kultusministerium, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW).
ZLV sind im Schulgesetz für Baden-Württemberg im Wesentlichen in § 32 SchG verankert. Dieser Paragraf regelt die datengestützte Qualitätsentwicklung, insbesondere die jährlichen Statusgespräche zwischen Schulaufsicht und Schule und die daran anknüpfenden ZLV.
Was ist dafür die Datenbasis?
Thomas Schenk: Zentrale Datenbasis ist das Schuldatenblatt, das für jede Schule jährlich einen kompakten Überblick über qualitätsrelevante Kennzahlen, z. B. Leistungen, Übergänge, Abschlüsse, Lernzeiten, aus verschiedenen amtlichen Quellen bündelt.
Ergänzt wird dies durch weitere Daten und Erkenntnisse der Schule, etwa interne Evaluationen, Rückmeldungen aus Unterrichtsentwicklung oder Ergebnisse externer Evaluationen, die in die Gesprächsführung einfließen.
Orientierungsrahmen ist der Referenzrahmen Schulqualität, an dem sich Auswahl, Interpretation und Priorisierung der Daten und Ziele fachlich ausrichten. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch das IBBW.












