Frau Wenzl, Herr Fürhofer, welche Rolle spielen Ziel- und Leistungsvereinbarungen bzw. Handlungsvereinbarungen in Bayern für die Schulentwicklung?
Anna Wenzl und Dominik Fürhofer: Das ist eine sehr spannende Frage, denn hier geht es um einen zentralen Aspekt systematischer Schulentwicklung. Zunächst ist für uns die begriffliche Schärfung wichtig: In Bayern sprechen wir bewusst von Ziel- und Handlungsvereinbarungen, die wir in den Kreislauf der Schulentwicklung eingebunden sehen. Sie sind Bestandteil des Schulentwicklungsprogramms jeder einzelnen Schule.
Ziele markieren dabei die strategische Ausrichtung – Handlungen beschreiben die konkrete Umsetzung. Das bedeutet: Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten, Prozessabläufen und Evaluationsschritten.
Bezogen auf die Schulen, die Schulleitungen und die Kollegien sind Ziel- und Handlungsvereinbarungen einerseits eine zwingende Bedingung, um Schulentwicklung wirklich systematisch zu betreiben. Gleichzeitig haben das gemeinsame Formulieren sowie das Ringen um Ziele, Maßnahmen und Indikatoren einen enorm bindenden und motivierenden Effekt auf das Kollegium. Schulentwicklung braucht möglichst viele Akteure, die an einer Schule zusammenarbeiten. Der Begriff der Vereinbarung impliziert natürlich Verbindlichkeit in die Schule hinein, aber auch gegenüber der Schulaufsicht.












