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Veröffentlicht am: 21.01.2026

Lesezeit: 2 Minuten

Das Statusgespräch – Indikatorenbasierter Entwicklungsdialog

Im Kontext von Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) dient das Statusgespräch der Schulleitung und der Schulaufsicht als Reflexions- und Evaluationsinstrument. Dabei ist das Statusgespräch nicht nur ein Kontrollinstrument, sondern ein kooperativer Entwicklungsdialog.

Die folgenden Format-Beispiele aus einigen Bundesländern geben Anregungen, wie Ziele, Indikatoren und nächste Maßnahmen beispielsweise tabellarisch protokolliert werden können.

Beispielformate aus Bundesländern

Baden-Württemberg: Strukturierte Statusgespräche

In Baden-Württemberg sind Statusgespräche fest im Prozess der datengestützten Qualitätsentwicklung verankert. Das Kultusministerium bietet hierfür Informationen zu Statusgesprächen mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen an.

Bayern: Dokumentation der Zielerreichung

Das ISB Bayern stellt detaillierte Vorlagen für Ziel- und Handlungsvereinbarungen zur Verfügung, die auch Spalten für die Überprüfung der Zielerreichung (“Woran wird festgestellt …”) enthalten.

Berlin: Schulverträge

Berlin nutzt verpflichtend für alle Schulen das Format Schulvertrag als zentrales Instrument der datengestützten Qualitätsentwicklung. Die von den Schulen definierten Entwicklungsziele werden mit der Schulaufsicht abgestimmt und vertraglich festgehalten. Neben den vereinbarten Zielen enthält der Vertrag auch Angaben zu den Maßnahmen und zur Unterstützung durch die Schulaufsicht.

Die datenbasierte Grundlage bildet dabei das Berliner Indikatorenmodell. Die Handreichung der Berliner Senatsverwaltung gibt Anhaltspunkte zum Abschluss eines Schulvertrags.

Bremen: Orientierungsrahmen und Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen werden im Rahmen eines standardisierten Verfahrens mit allen Schulen abgeschlossen und regelmäßig reflektiert. Dieses Verfahren wird durch den Orientierungsrahmen Schulqualität systematisch eingebettet.

Dabei setzt die Schule die inhaltlichen Schwerpunkte, die Schulaufsicht gleicht diese mit den gesetzlichen und bildungspolitischen Vorgaben ab. Schule und Schulaufsicht verständigen sich in einem Zielvereinbarungsgespräch über Ziele und vereinbaren Unterstützungsleistungen und angestrebte Maßnahmen, das Ergebnis schriftlich wird festgehalten. Dazu steht die Vorlage über Zielvereinbarungen zur Verfügung.

Niedersachsen: Meilensteingespräche

In Niedersachsen werden oft Meilensteingespräche am Ende eines Schuljahres geführt.

Das Kultusministerium bietet einen Leitfaden Zielvereinbarungen inklusive landesweit einheitlicher Muster an.

Ein Beispiel für ein Muster-Protokoll (Bildungskontor Osterholz) zeigt, wie kurze schriftliche Statusberichte als Basis dienen.

Nordrhein-Westfalen: Bilanzierung und Fortschreibung

In NRW ist das Verfahren landesweit vereinheitlicht. Die Handreichung zu Zielvereinbarungen beschreibt die Rollenverteilung und den Ablauf von Status- bzw. Bilanzgesprächen.

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