Empfehlungspapier

Veröffentlicht am: 08.09.2026

Lesezeit: 2 Minuten

Erlass und Handreichung zur Demokratiebildung an Schulen in Sachsen-Anhalt

Um die Demokratiebildung an Schulen zu stärken, hat das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt Anfang 2026 einen Erlass zum Umgang mit parteipolitischer Werbung an Schulen in Kraft gesetzt. Eine Handreichung zur Demokratiebildung verdeutlicht, wie diese wirksam umgesetzt werden kann. Zugleich unterstützt sie Schulen mit konkreten Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Diskriminierung, Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und betont die Verantwortung von Schulen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv zu stärken.

Demokratiebildung ist keine Zusatzaufgabe, sondern Kernbestandteil schulischer Bildung. Sie verbindet Wissensvermittlung, Werteorientierung und praktische Beteiligung. Ziel ist die Entwicklung mündiger, verantwortungsbewusster und demokratiefähiger junger Menschen, die sich aktiv für Menschenrechte, Vielfalt und den demokratischen Rechtsstaat einsetzen können.

Demokratiebildung als Auftrag von Schule

Demokratiebildung als zentrale Bildungsaufgabe soll Schüler:innen befähigen, demokratische Werte zu verstehen, selbstständig zu urteilen, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an Gesellschaft und Politik teilzunehmen. Schule soll dabei ein Ort gelebter Demokratie sein, an dem Respekt, Toleranz, Menschenrechte, Konfliktfähigkeit und Zivilcourage praktisch erfahren werden.

Rechtliche und pädagogische Grundlagen

Grundlage sind das Grundgesetz, die Landesverfassung Sachsen-Anhalts, die Menschenrechte sowie der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag. Demokratiebildung richtet sich ausdrücklich gegen Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus, Diskriminierung und Extremismus.

Die Handreichung verweist auf drei zentrale Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: die Achtung der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und politische Teilhabe sowie das Rechtsstaatsprinzip mit Gleichheit vor dem Gesetz und unabhängiger Justiz. Dabei orientiert sich Demokratiebildung an den drei Grundsätzen (Überwältigungsverbort, Kontroversitätsgebot, Schüler:innenorientierung) des Beutelsbacher Konsenses.

Demokratiebildung bedeutet nicht Neutralität gegenüber Extremismus

Die Handreichung betont ausdrücklich: Schule ist kein wertneutraler Raum. Lehrkräfte müssen für die Werte der Verfassung eintreten. Menschenfeindliche, rassistische oder demokratiefeindliche Positionen dürfen nicht als gleichwertige Meinungen behandelt werden. Sie sind kritisch einzuordnen und zurückzuweisen.

Die Verteidigung von Menschenwürde, Grundrechten und demokratischen Prinzipien gehört zum Bildungsauftrag. Lehrkräfte sollen Schüler:innen zudem befähigen, extremistische Narrative, Verschwörungstheorien und manipulative Kommunikationsstrategien zu erkennen und kritisch zu hinterfragen.

Demokratiebildung als Aufgabe der ganzen Schule

Demokratiebildung soll fächerübergreifend und im gesamten Schulleben verankert sein. Dazu gehören:

  • Mitbestimmung und Beteiligung von Schüler:innen
  • Demokratie als Bestandteil des Unterrichts aller Fächer
  • Interkulturelle Bildung
  • Medienbildung und Förderung von Informationskompetenz
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten und Netzwerken
  • Fortbildung von Lehrkräften
  • Kooperation mit demokratischen Partner:innen und Initiativen

Prävention und Umgang mit Demokratiefeindlichkeit

Ein Schwerpunkt liegt auf Prävention und Intervention bei demokratiefeindlichen Entwicklungen. Die Handreichung behandelt insbesondere den Umgang mit:

  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Homo- und Transfeindlichkeit
  • Misogynie (Frauenfeindlichkeit)
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Extremistische Propaganda
  • Verfassungsfeindliche Symbole und Einflussnahmen aus dem sozialen Umfeld

Für diese Bereiche werden Handlungsmöglichkeiten, Unterstützungsangebote sowie Materialien für die schulische Praxis vorgestellt.

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