Dies entspricht übrigens den Befunden anderer empirischer Studien, die in den letzten Jahren durchgeführt worden sind. Ihnen zu Folge berichten Schulaufsichtspersonen wie Schulleitungen in diesem Kontext nicht selten gar von einem partnerschaftlichen, vertrauensvollen und dialogischen gegenseitigen Verhältnis, in dem ein offener Umgang mit Fehlern möglich ist und die Interaktion auf „Augenhöhe“ erfolgt, wenngleich das strukturell vorgegebene Hierarchiegefälle zwischen beiden Personengruppen bestehen bleibt und allen Beteiligten bewusst ist.
Welche Erkenntnis der Studie wird aus Ihrer Sicht vermutlich die größte Aufmerksamkeit erhalten und welche wichtige Erkenntnis könnte dabei übersehen werden?
Prof. Dr. Kathrin Dedering: Es hat sich schon gezeigt, dass die Berichterstattung zur Studie vielfach auf den Befund fokussiert, dass die Schulaufsicht die schulische Qualitätsentwicklung stärker begleiten möchte, im Arbeitsalltag hierfür aufgrund der Vielfalt der anstehenden Aufgaben und der Dominanz von Aufgaben des Krisen-, Konflikt- und Beschwerdemanagements aber oftmals nicht ausreichend Zeit hat. Das ist ein wichtiger Befund. Aus meiner Sicht sollte aber auch deutlich herausgestellt werden, dass die Personen, die in der Schulaufsicht arbeiten, sehr klare Vorstellungen darüber haben, was eine gute Schule ausmacht, worauf es also hinzuarbeiten gilt – und sie sind davon überzeugt, selbst aktiv einen Beitrag zur Realisierung dieser guten Schule leisten zu können. Diese Zukunftsvisionen und die Selbstwirksamkeitserwartungen der Schulaufsichtspersonen sind meines Erachtens wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich Dinge weiterentwickeln, und in der Tat sehen die Schulaufsichtspersonen ihre Einflussmöglichkeiten vor allem im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Angesichts der anhaltend schlechten Ergebnisse in internationalen und nationalen Leistungstests und alarmierenden Befunden zum Wellbeing von Schüler:innen und der nach wie vor gering ausgeprägten Bildungsgerechtigkeit in Deutschland gibt dies Anlass zur Hoffnung, finde ich.
Die Studie zeigt, dass Schulaufsichtspersonen Daten grundsätzlich als wichtig für ihre Arbeit ansehen. Wo erkennen Sie in den Ergebnissen die größten Entwicklungspotenziale beim datengestützten Arbeiten der Schulaufsicht?
Prof. Dr. Kathrin Dedering: Ein großes Entwicklungspotenzial erkenne ich zunächst mit Blick auf die konkrete Nutzung bestimmter Datentypen für den Austausch von Schulaufsichtspersonen mit Schulleitungen ebenso wie mit anderen Schulaufsichtspersonen. Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass schulstatistische Daten schon sehr häufig in diesen Austausch einbezogen werden. Das bedeutet: Über die Daten zur Lehrkräfteversorgung und zum Unterrichtsausfall etwa oder zur sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft sprechen Schulaufsichtspersonen und Schulleitungen bzw. andere Schulaufsichtspersonen schon vergleichsweise oft. Die Ergebnisse der Schüler:innen in vergleichenden Leistungstests wie VERA3/8 oder Leistungsdaten aus zentralen Abschlussprüfungen sind demgegenüber deutlich seltener Gegenstand der Auseinandersetzung.
Gleiches gilt für den Austausch von Schulaufsichtspersonen und Schulleitungen über Daten aus schulinternen Rückmeldungen/Beobachtungen wie das Feedback, das Schüler:innen zum Unterricht geben. Hier könnten die vorhandenen Informationen stärker einbezogen werden, um ein umfassenderes Bild über die Schulqualität zu erlangen und die Entwicklungsbedarfe und -möglichkeiten der Schulen noch besser zu identifizieren bzw. zu entfalten.
Entwicklungspotenziale in der Datenauswertung
Entwicklungspotenzial erkenne ich darüber hinaus aber auch mit Blick auf die so genannte Dateninfrastruktur und hier mit Blick auf die verfügbaren Daten für Schulaufsichtspersonen: Ein größerer Teil unserer Befragten beklagt nämlich, dass ein bestimmter Datentyp fehlt: Daten zu individuellen Lernverläufen, etwa zu Bildungsverläufen von Schüler:innen auch über Schulwechsel und Umzüge hinweg. Würden diese Daten vorliegen, könnte die Entwicklungsarbeit an Schulen noch besser unterstützt werden. Hier müssten die Zuständigen in den Bundesländern einerseits dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Datenbasis geschaffen wird, und dass auch ein Zugriff auf sie und ihre Nutzung erlaubt werden.
Entwicklungspotenzial erkenne ich schließlich auch bei den Unterstützungsangeboten, die Behörden der Schulaufsicht sowie Landes- und Qualitätsinstitute zur Weiterentwicklung der Datennutzungskompetenz ihrer Schulaufsichtspersonen vorhalten. Der Aussage, dass sie landesseitig eine Unterstützung erhalten, um ihr Handeln auf Basis von Daten weiterzuentwickeln, stimmt in unsere Studie nämlich weniger als die Hälfte der Befragten (eher) zu. Hier ist kritisch zu prüfen, inwiefern bezüglich der Qualität und Passgenauigkeit der Angebote noch „Luft nach oben“ ist und ggf. nachgebessert werden könnte.
Welche Diskussionen über Schulaufsicht sollten aus Ihrer Sicht durch die Ergebnisse der Studie neu angestoßen werden?
Prof. Dr. Kathrin Dedering: Ich glaube gar nicht, dass es unbedingt darum gehen sollte, Diskussionen über Schulaufsicht neu anzustoßen. Ich denke, es geht vielmehr darum, jene Diskussionen, die in den letzten Jahren schon begonnen worden sind, zielgerichtet weiterzuführen. Ein Diskussionsstrang ist dabei meines Erachtens die Auftragsklärung von Schulaufsicht.
Gemeinsames Rollenverständnis, landesweite Standards und Professionalisierung notwendig
In unserer Befragung hat eine überragende Mehrheit der Schulaufsichtspersonen den Wunsch nach einem gemeinsamen Verständnis der Rolle von Schulaufsicht und Standards für ihre Arbeit geäußert. Ein Konsens wird insbesondere auf Landesebene für sinnvoll erachtet, aber auch für deutschlandweite Standards werden Vorteile gesehen, mehrheitlich etwa in der Klarheit über schulaufsichtliche Aufgaben und Kompetenzen und in den Möglichkeiten, die eigene Arbeit und deren Wirksamkeit zu reflektieren. Dies trifft auf aktuelle Entwicklungen im bildungspolitischen Raum, zum Beispiel auf das „Zielbild zur Rolle und Arbeit der Schulaufsicht“, welches die Bildungsministerkonferenz (BMK) der Kultusministerkonferenz (KMK) vor fast genau einem Jahr verabschiedet hat. In ihm werden erstmals national geltende Aufgaben und Kompetenzen von Schulaufsicht in Deutschland beschrieben und es wird explizit darauf verwiesen, dass es zur Orientierung für länderspezifische Weiterentwicklungen dienen kann.
Ein anderer Diskussionsstrang betrifft die Professionalisierung von Schulaufsicht. In unserer Untersuchung geben knapp 70 Prozent an, sich zusätzliche Fortbildungsangebote zu wünschen, insbesondere zu interner uns schulischer Qualitätsentwicklung sowie zu rechtlichen Themen. In den letzten Jahren haben sich vor allem Stiftungen, aber auch die Schulaufsichten selbst auf den Weg gemacht, gemeinsam mit den Schulaufsichtspersonen in einzelnen Bundesländern oder bundesländerübergreifend an unterschiedlichen Themen der Qualifizierung zu arbeiten. Diese Aktivitäten gilt es fortzusetzen und bedarfsorientiert zu optimieren.