Die Schulaufsicht nimmt im Spannungsfeld zwischen staatlichem Bildungs- und Erziehungsauftrag und dem Neutralitätsgebot eine zentrale Rolle ein. Sie fungiert sowohl als Rechtsaufsicht als auch als beratende Instanz und trägt damit maßgeblich zur Handlungssicherheit der Schulen bei. Schulaufsicht kann und sollte Impulse setzen, um Demokratiebildung systematisch zu stärken, etwa durch Fortbildungsangebote, die Entwicklung von Leitlinien oder die Förderung schulinterner Konzepte.






