Aus der Praxis

Veröffentlicht am: 28.09.2026

Lesezeit: 2 Minuten

 

 

Verfassungsviertelstunde in Thüringen – Politisch-demokratische Bildung stärken

Mit der Verfassungsviertelstunde erprobt Thüringen seit dem zweiten Schulhalbjahr 2025/26 ein neues Format zur Stärkung der politisch-demokratischen Bildung. Schüler:innen sollen dabei regelmäßig über Grundrechte, demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und aktuelle gesellschaftliche Fragen ins Gespräch kommen und deren Bedeutung für ihr eigenes Leben reflektieren. Die Verfassungsviertelstunde versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zum Fachunterricht und als Baustein einer demokratischen Schulkultur.

Schwarze Schiefertafel mit buntem Kreide-Schaubild zu Austausch in der Schule
DKJS

Lebensweltorientierte Demokratiebildung

Im Mittelpunkt der Verfassungsviertelstunde stehen Themen wie Meinungs- und Pressefreiheit, Gewaltenteilung, politische Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie die Grenzen individueller Freiheit. Die Gespräche sollen an den Erfahrungen und Fragen der Schüler:innen anknüpfen und sie befähigen, politische Urteilsfähigkeit, demokratische Handlungskompetenz und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.

„Gerade angesichts des Erstarkens extremistischer Kräfte können diese regelmäßigen Gesprächsanlässe viel bewirken. Demokratie lernt man nicht durch reine Theorie, sondern durch kontinuierliche Auseinandersetzung: Argumente prüfen, unterschiedliche Positionen aushalten, Fakten von Behauptungen unterscheiden und lernen, respektvoll zu streiten“, sagte Christian Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Thüringen, im Juli im Interview mit beck-aktuell.

Format flexibel umsetzbar

Die Verfassungsviertelstunde wird in Thüringen seit dem zweiten Schulhalbjahr 2025/26 erprobt. Die Pilotphase startete Anfang 2026 an 22 Schulen der Sekundarstufe I, vor allem in den Klassenstufen 7 und 8. Vorgesehen sind 15 Minuten pro Woche, wobei Schulen die Zeit flexibel organisieren können. Die Umsetzung erfolgt fächerübergreifend; Lehrkräfte aller Fächer können die Verfassungsviertelstunde im Rahmen ihres regulären Unterrichts durchführen. Eine Leistungsbewertung ist nicht vorgesehen. Die Pilotphase soll Erkenntnisse für eine spätere Ausweitung auf weitere Schulen im Freistaat liefern.

Die Einführung der Verfassungsviertelstunde wird mit Fortbildungsangeboten begleitet. Die Lehrkräfte der Schulen können zudem bei Austauschtreffen ihre Erfahrungen teilen. Ein Materialpool soll folgen.

Konzept am Beutelsbacher Konsens orientiert

Inhaltlich und rechtlich orientiert sich das Konzept am Beutelsbacher Konsens mit seinen Prinzipien des Überwältigungsverbots, der Kontroversität und der Schülerorientierung. Ergänzend gelten das Ausgewogenheitsgebot des Thüringer Schulgesetzes sowie das parteipolitische Neutralitätsgebot. Gleichzeitig wird betont, dass Schulen nicht wertneutral sind: Demokratiefeindliche oder menschenverachtende Positionen sollen klar als solche benannt und kritisch eingeordnet werden.

Das Thüringer Bildungsministerium betrachtet die Verfassungsviertelstunde als Antwort auf die wachsende Bedeutung demokratischer Bildung in einer pluralen Gesellschaft. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig mit den Werten und Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Ordnung vertraut zu machen und sie zu befähigen, sich informiert, reflektiert und verantwortungsvoll am demokratischen Leben zu beteiligen. Perspektivisch soll das Format nach Auswertung der Pilotphase auf weitere Schulen ausgeweitet werden.

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