Aus der Praxis

Veröffentlicht am: 07.01.2026

Lesezeit: 5 Minuten

Ziel- und Leistungsvereinbarungen in Berlin

Seit 2019 nutzt Berlin verpflichtend für alle Schulen das Format Schulvertrag als zentrales Instrument der datengestützten Qualitätsentwicklung. Die von den Schulen definierten Entwicklungsziele werden mit der Schulaufsicht abgestimmt und vertraglich festgehalten. Neben den vereinbarten Zielen enthält der Vertrag auch Angaben zu den Maßnahmen und zur Unterstützung durch die Schulaufsicht.

DKJS/B. Dietl

Im Mittelpunkt stehen dabei pädagogische Schwerpunkte – etwa Unterrichtsqualität, Sprachbildung oder Schulklima. Schulen wählen auf Basis ihrer Datenlage in Zielvereinbarungsgesprächen konkrete Entwicklungsziele aus, die zur Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen beitragen sollen. Die Berliner Praxis zeichnet sich durch eine enge Verzahnung mit schulischen Steuergruppen und Fachberatungen aus. Dadurch wird gewährleistet, dass die Ziele nicht nur vereinbart, sondern im Alltag auch umgesetzt und regelmäßig reflektiert werden.

Die wichtigsten Aspekte der Umsetzung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) zwischen Schulen und Schulaufsicht sind:

Rechts- und fachliche Grundlagen

Die allgemeine rechtliche Grundlage für die Schulaufsicht, die Schulentwicklung und die Zusammenarbeit zwischen Schulaufsicht und einzelnen Schulen ergibt sich aus dem Schulgesetz für das Land Berlin:

  • § 105 Schulaufsicht ordnet die staatliche Schulaufsicht als Aufgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an und legt ihre Rolle bei der Unterstützung der Schulorganisation und Qualitätsentwicklung fest.
  • Darüber hinaus verankert das Schulgesetz im Bereich der Schulgestaltung und Qualitätssicherung Prinzipien der Schul-Selbstverantwortung, Schulprogrammarbeit und internen Evaluation, die die Grundlage für weiterführende Instrumente wie Schulverträge bilden.

Schulvertrag/Zielvereinbarungen als Instrument der Schulentwicklung

In Berlin werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen funktional im Rahmen des Schulvertrags umgesetzt. Der Schulvertrag ist ein organisatorisches Instrument der Schulaufsicht, das auf Basis des Schulgesetzes zur vertraglichen Vereinbarung von Jahreszielen, Maßnahmen und Unterstützungsleistungen zwischen Schule und Schulaufsicht genutzt wird. Dazu gehören regelmäßig festgelegte Ziele, Vereinbarungen über Maßnahmen und eine gemeinsame jährliche Bilanzierung.

Wichtige Punkte zum Berliner Schulvertrag

  • Der Schulvertrag ist ein formal verbindlicher Prozess zwischen Schulleitung und Schulaufsicht (SenBJF), der eng mit dem schulischen Qualitätsentwicklungsprozess verknüpft ist.
  • Er enthält Jahresziele und Maßnahmen, die gemeinsam abgestimmt und regelmäßig bilanziert werden – funktional vergleichbar mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen.
  • Die Grundlage für die Zielfindung wird u. a. durch schulische Daten wie das Berliner Indikatorenmodell, Kontextmerkmale oder Inspektionsberichte geschaffen.

Ziele und Inhalte des Schulvertrags

Die Einführung des Schulvertrags soll zum Bildungserfolg der Schüler:innen beitragen. Schulleitungen entwickeln mit dem Schulteam passgenaue Ziele auf Grundlage des Schulprogramms. Diese Entwicklungsziele werden mit der Schulaufsicht abgestimmt und in einem Vertrag festgehalten.

Die Schulleitung bearbeitet den Vertrag online. Er enthält Angaben zu:

  • Entwicklungsvorhaben
  • Jahreszielen
  • Maßnahmen
  • Unterstützung durch die Schulaufsicht

Jährliche Gespräche zwischen Schulleitung und Schulaufsicht dienen der Auswertung und dem Abschluss eines neuen Vertrags.

Schritt für Schritt: Der idealtypische Ablauf

1. Analyse

Daten der Schule stehen Schulaufsicht und Schulleitung online bereit und dienen zusammen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen der Analyse des Ist-Stands: Wo liegen die Herausforderungen? Welche Daten wollen sie berücksichtigen? Aus welchen Daten lassen sich Entwicklungsvorhaben und Jahresziele ableiten?

2. Zielformulierung durch die Schulleitung

Auf Grundlage der Datenanalyse berät die Schulleitung mit den schulischen Gremien, in welche Richtung das Entwicklungsvorhaben und die daraus abgeleiteten Jahresziele gehen sollen. Die Ziele sollten zwei verschiedenen Entwicklungsbereichen zugeordnet werden. Das können zum Beispiel Verbesserung der Unterrichtsqualität, Sprachförderung, digitale Bildung oder Ganztagsgestaltung sein. Für den Schulvertrag sollen mindestens zwei und maximal drei Ziele festgelegt werden. Anschließend werden die Ziele mit Maßnahmen hinterlegt und mit Ressourcen abgeglichen.

3. Unterstützungsbedarfe formulieren

Die Schulleitung gibt an, welche Unterstützung sie bei der Umsetzung der Maßnahmen durch die Schulaufsicht benötigt. Das können Angebote zu Fortbildungen, Reflexionsgespräche oder konkrete Mitarbeit sein. Die Angebote müssen nicht immer durch die regionale Schulaufsicht erfolgen – es kann und soll eine Weitervermittlung in andere Bereiche und zu anderen Stellen und Institutionen stattfinden.

4. Gespräch mit Schulaufsicht

Nachdem der Vertragsentwurf an die Schulaufsicht gegangen ist, wird ein Termin für ein Gespräch vereinbart. Das erste Gespräch zum Schulvertag beginnt mit einem gemeinsamen Blick auf die Daten, Ziele und Maßnahmen. Anschließend stellt die Schulleitung die Jahresziele und Maßnahmen vor. Es folgt die Rückmeldung der Schulaufsicht und gegebenenfalls werden Details ergänzt oder angepasst. Abschließend findet ein Austausch über die gewünschte Unterstützung durch die Schulaufsicht statt.

Zukünftige Jahresgespräche starten mit einem Rückblick auf den zuletzt geschlossenen Schulvertrag. Reflektiert wird vor allem die Umsetzung und der Erfolg der Maßnahmen sowie der Prozess und die Unterstützungsmaßnahmen. Ein Jahresziel gilt als erreicht, wenn mindestens zwei Drittel der Maßnahmen dazu erfolgreich umgesetzt wurden. Das Bilanzgespräch und die aktuellen schulischen Daten sind Grundlage für einen neuen Schulvertrag. Dieser kann die Fortschreibung der letzten Jahresziele mit weiteren Maßnahmen oder ein ganz neues Vorhaben beinhalten.

5. Datengrundlage

Der Zielentwicklung liegen eine Reihe von Daten zugrunde:

  • das Berliner Indikatorenmodell
  • Kontextmerkmale der Schule
  • der letzte Inspektionsbericht
  • Prüfungsergebnisse der Sekundarstufe I und vom Abitur
  • optional: eigene Erhebungen der Schule, besondere Rahmenbedingungen
  • zur Verfügung stehende Ressourcen

Eine zentrale Rolle spielt das Schuldatenblatt, das qualitätsrelevante Daten enthält und als Gesprächsgrundlage dient. Ergänzt wird es durch weitere schulinterne und -externe Erkenntnisse.

Eng verzahnt mit dem Schulvertrag ist das Berliner Indikatorenmodell. Dieses liefert eine datenbasierte Grundlage für die Analyse der Schule (z. B. Leistungsindikatoren, Trends, Vergleichswerte). Diese Daten werden in das Online-System zum Schulvertrag eingebunden und sind dort für Schulleitung und Schulaufsicht abrufbar.

6. Statusgespräche

Diese Gespräche finden jährlich statt und dienen

  • der Reflexion des aktuellen Entwicklungsstands,
  • der Planung neuer Maßnahmen,
  • der Vorbereitung neuer ZLVs.

7. Dialog auf Augenhöhe

Die Gespräche sollen partnerschaftlich zwischen Schule und Schulaufsicht geführt werden. Ziel ist eine gemeinsame Reflexion und Planung, nicht einseitige Vorgaben.

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