Neu gewählte Schulleitungen absolvieren vor ihrer Ernennung auf Lebenszeit eine in der Regel zweijährige Probezeit. Diese wird von der zuständigen Schulaufsicht, wie hier am Beispiel Schleswig-Holsteins dargestellt, intensiv begleitet und durch verschiedene Unterstützungsformate geprägt. Ziel ist es, die Schulleitungen in ihrer neuen Rolle und den damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten nachhaltig zu stärken. So sollen kompetente, eigenverantwortlich agierende und in ihrem vielfältigen Aufgabenspektrum letztlich erfolgreiche schulische Führungskräfte heranwachsen. Zugleich legt die Probezeitbegleitung die Basis für eine auch langfristig gute Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Schulaufsicht.
Doppelrolle mit vielfältigen Methoden
Eine der Herausforderungen bei der Probezeitbegleitung liegt für Mitarbeitende der Schulaufsicht darin, in ihrer Doppelrolle von Aufsicht und Beratung das optimale Verhältnis zwischen beiden Aufgabenbereichen zu finden. Schließlich müssen Schulaufsichtspersonen auch während der Probezeit der von ihnen betreuten Schulleiterinnen und Schulleiter ihre Aufsichtsfunktion wahren und am Ende im Rahmen der dienstlichen Beurteilung die Eignung der neuen Schulleitung für die dauerhafte Ausübung dieses Amtes feststellen. Andererseits soll die Probezeit Schulleitungen den nötigen Raum geben, in ihre neue Position hineinzuwachsen – es kann und muss nicht alles auf Anhieb funktionieren. Denn für die Nachwuchsführungskräfte ist vieles neu und gerade am Anfang herrschen zahlreiche Fragen und großer Bedarf an Beratung und individueller Unterstützung. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um Schulorganisation und Schulentwicklungsfragen sowie um den Umgang mit Konflikten. Hierbei für die Schulleiterinnen und Schulleiter da zu sein und diese wertschätzend zu fördern ist für Mitarbeitende der Schulaufsicht während der Probezeitbegleitung Kernaufgabe.












