Neu gewählte Schulleitungen absolvieren vor ihrer Ernennung auf Lebenszeit eine in der Regel zweijährige Probezeit. Diese wird von der zuständigen Schulaufsicht, wie hier am Beispiel Schleswig-Holsteins dargestellt, intensiv begleitet und durch verschiedene Unterstützungsformate geprägt. Ziel ist es, die Schulleitungen in ihrer neuen Rolle und den damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten nachhaltig zu stärken. So sollen kompetente, eigenverantwortlich agierende und in ihrem vielfältigen Aufgabenspektrum letztlich erfolgreiche schulische Führungskräfte heranwachsen. Zugleich legt die Probezeitbegleitung die Basis für eine auch langfristig gute Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Schulaufsicht.