Aus der Praxis

Veröffentlicht am: 01.10.2026

Lesezeit: 2 Minuten

 

 

Fragen und Antworten zu Demokratiebildung und parteipolitischem Neutralitätsgebot

Zur Regelung der politischen Bildung an Schulen gibt es in Schleswig-Holstein einen Erlass sowie laufend aktualisierte FAQ zu Demokratiebildung und Neutralitätsgebot. Beides dient als rechtliche Grundlage und Orientierung im Schulalltag.

Graffiti "Fair Play und Toleranz"
DKJS

Schulen sind regelmäßig mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen konfrontiert. Die sachgerechte und kontroverse Auseinandersetzung mit diesen Themen bildet einen wichtigen Bestandteil demokratischer und politischer Lernprozesse. Den rechtlichen Rahmen hierfür schaffen das Schulgesetz sowie die einschlägigen Vorgaben zur politischen Bildung.

Die FAQ des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein bieten eine Orientierung für den Schulalltag und erläutern die geltende Rechtslage anhand von konkreten Fragen aus dem schulischen Alltag. Sie enthalten neben grundsätzlichen Informationen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Demokratiebildung an Schulen vor allem Fragen und Antworten zur Anwendung des Beutelsbacher Konsens, zur Umsetzung von politischen Veranstaltungen in Schulen, zu Amtsneutralität und Mäßigungsgebot sowie zum Umgang mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Äußerungen und Zeichen. Das Ministerium aktualisiert die FAQ fortlaufend.

Erlass: Politische Bildung ist Kernaufgaben von Schule

Der Erlass zur politischen Bildung in Schulen betont, dass politische Bildung zu den Kernaufgaben von Schule gehört. Schüler:innen sollen befähigt werden, politische Zusammenhänge zu verstehen, eigene Urteile zu bilden und Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft zu übernehmen. Grundlage sind die drei Prinzipien des Beutelsbacher Konsens: Lehrkräfte dürfen keine politischen Positionen aufdrängen (Überwältigungsverbot), kontroverse Themen müssen kontrovers dargestellt werden (Kontroversitätsgebot), und der Unterricht soll die Interessen, Erfahrungen und politische Handlungsfähigkeit der Schüler:innen in den Mittelpunkt stellen (Schülerorientierung).

Politiker:innen sowie Parteivertretende können in den Unterricht einbezogen werden, sofern dabei Ausgewogenheit und parteipolitische Neutralität gewahrt bleiben. Besonders in den sechs Wochen vor Wahlen gelten erhöhte Anforderungen an die Chancengleichheit der Parteien. Parteipolitische Werbung ist an Schulen grundsätzlich unzulässig. Zugleich macht der Erlass deutlich, dass politische Diskussionen, Begegnungen mit Mandatsträgern und die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen Fragen ausdrücklich erwünscht sind, um Demokratie anschaulich und lebensnah erfahrbar zu machen.

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