Textgeneratoren, die auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhen, können Fragen beantworten, Texte erstellen und vieles mehr. Das kann – je nach Betrachtung – Chancen bieten und neue Perspektiven eröffnen, aber auch neue Herausforderungen oder Gefahren bergen. Vor allem die frei zugängliche Anwendung ChatGPT hat seit November 2022 für sehr großes öffentliches Interesse gesorgt und viele Fragen für den schulischen Alltag aufgeworfen. 
Der Handlungsleitfaden nimmt diese Fragen in den Blick und möchte Lehrende, Schulleitungen und auch Mitarbeiter:innen der Schulaufsicht dazu anregen, sich offen und konstruktiv mit den neuen Möglichkeiten durch KI-basierte Textgeneratoren auseinanderzusetzen und diese im Unterricht zu thematisieren. 

Fragen und Antworten

Der Handlungsleitfaden setzt sich mit insgesamt 13 wesentlichen Fragen auseinander und gibt dazu wichtige Hinweise und Informationen. Dazu zählen unter anderem folgende Fragen:

  • Was genau sind textgenerierende KI-Anwendungen? 
  • Wie kann mit den neuen Möglichkeiten, die KI-Anwendungen bieten, schulisch umgegangen werden? 
  • Dürfen KI-Anwendungen im Unterricht eingesetzt werden? 
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? 
  • Kann KI den Lernprozess auch unterstützen?
  • Habe ich ggf. auch als Lehrkraft für meine eigenen Tätigkeiten einen direkten Nutzen? 
  • Kann KI zukünftig auch im Klassenraum genutzt werden und wie wird das den Unterricht verändern?

Durch die Dynamik im Bereich der KI soll der Handlungsleitfaden vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig aktualisiert werden.

Handlungsleitfaden und Präsentation 

Der "Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ kann als PDF über den Link abgerufen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich hat das Ministerium eine Power-Point-Präsentation zu den Inhalten des Handlungsleitfadens aufbereitet. Sie bietet einen guten Überblick über wesentliche Aspekte und kann als ergänzendes Angebot in beruflichen Kontexten, z.B. in Lehrer:innenkonferenzen oder Dienstbesprechungen, verwendet werden. 

  • Erscheinungsdatum: 10.03.2023