Oberste Schulaufsichtsbehörde

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.
Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.

Obere Schulaufsichtsbehörde

Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Realschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Sekundarschulen, die Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.

Untere Schulaufsichtsbehörde

Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten, bzw. der Städteregion Aachen getragen.
Behörden:
5 Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörde
53 Staatliche Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörde

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