Gesetzliche Aufgaben der Schulaufsicht

In Paragraf 83 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) aus dem Jahr 2018 werden die gesetzlichen Aufgaben der Schulaufsicht festgelegt.

Die Schulaufsicht umfasst …

  • die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung sowie personellen Untersetzung des Schulwesens, 
  • die Beratung und Unterstützung der Schulen sowie die Förderung ihrer Selbstständigkeit, 
  • die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen sowie über den Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärterinnen, Lehramtsanwärter, Referendarinnen und Referendare, 
  • die Dienstaufsicht über die im Dienst des Landes stehenden Schulleiterinnen, Schulleiter, Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Referendarinnen und Referendare sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Betreuungspersonal,
  • die Rechtsaufsicht über die Schulträger, Schulplanungsträger und Träger der Schülerbeförderung bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes,
  • die Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes,
  • die Fort- und Weiterbildung,
  • den schulpsychologischen Dienst sowie individuelle schulfachliche Beratung, soweit diese nicht von der Schule geleistet werden kann, und
  • die Qualitätssicherung.

Organisation der Schulaufsicht

Die Schulaufsicht in Sachsen-Anhalt ist zweistufig organisiert. Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Bildung mit Sitz in Magdeburg. Das Landesschulamt in Halle (Saale) ist die obere Schulaufsichtsbehörde und hat drei Nebenstellen in Dessau, Gardelegen und Magdeburg.

Zu den wesentlichsten Aufgabenbereichen des Landesschulamtes zählen:

  • Unterrichtsversorgung
  • Personalentwicklung/Personalmanagement
  • Haushalt und Schulrecht
  • Schulpsychologische Beratung
  • Schulaufsichtliche Begleitung

Insgesamt gibt es im Land 51 schulfachliche Referentinnen und Referenten, die – aufgeteilt in vier Referate – schulformbezogen insgesamt 909 allgemeinbildende Schulen betreuen. Je nach Schulform betreuen die schulfachlichen Referentinnen zwischen 15 und 30 Schulen.

Zudem nimmt auch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerfortbildung (LISA) schulgesetzlich geregelt Schulaufsichtsaufgaben wahr, so unter anderem im Bereich der Fort- und Weiterbildung, der Evaluation von Schulen und bei der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren.

Leitbild für ein neues Selbstverständnis

Im Jahr 2014 hat das Landesschulamt nach einem knapp einjährigen kooperativen Erarbeitungsprozess das Papier „Leitbild für unser neues Selbstverständnis“ veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem:

„Unser Ziel ist, jeder Schule größten Raum und Verantwortung zum Erreichen ihrer Eigenständigkeit zu geben und sie dabei zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Innovationen, Kooperationen und Transparenz sowie gegenseitige Achtung und Wertschätzung durch ein dialogisches Miteinander in unserem Handeln leben wir vor. Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz bilden den Handlungsrahmen für unsere Arbeit. Kern unserer Haltung ist die Verpflichtung, jedem Kind und Jugendlichen ein erfolgreiches Lernen zu sichern.“

Landesschulamt Sachsen-Anhalt: Leitbild für unser neues Selbstverständnis 

In fünf Leitsätzen beschreibt das Landesschulamt seine Arbeitsweise:

  • Wir handeln mit Fachkompetenz. 
  • Wir unterstützen Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. 
  • Wir begleiten wertschätzend und respektvoll. 
  • Wir koordinieren unsere Arbeit. 
  • Wir beraten systemisch.

Auch Handlungsfelder sowie Entwicklungs- und Organisationsfragen werden in dem Leitbild benannt und näher erläutert. Das gesamte Leitbild können Sie hier im PDF-Format auf der Website des Landesschulamts herunterladen.

Instrumente der Schulaufsicht

Die schulfachlichen Referentinnen und Referenten in Sachsen-Anhalt nutzen unter anderem folgende Formate und Instrumente: 
•    Diagnoserad, Mischpult und andere Methoden 
•    Coaching, Feedbackgespräche, Zielvereinbarungen
•    kollegiale Fallberatung
•    Schulleitungsklausuren
•    themenbezogene Dienstberatungen
•    themenbezogene oder regionale Schulnetzwerke
•    Führungskräfteakademie

Ein Format im Detail: Führungskräfteakademie für Schulaufsicht und Schulleitung

Im Jahr 2016 hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt die Zuständigkeit und Verantwortung für die amtsbegleitende Qualifizierung und Personalentwicklung der Führungskräfte vom Landesinstitut für Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) übernommen und die Führungskräfteakademie nach und nach als festes Instrument für die gemeinsame Personalentwicklung von Schulaufsicht und Schulleitung etabliert.

Stand in den ersten Jahren klar die Qualifizierung und Fortbildung der Akteurinnen und Akteure im Fokus, so setzte spätestens im Jahr 2019 ein Nachdenken über eine Erweiterung des Konzeptes ein. Als Ergebnis wird mittlerweile ein erweiterter Ansatz ins Auge gefasst, der die Führungskräfteakademie nicht allein auf eine „Fortbildung der Gebildeten“ reduziert, sondern die Expertise der anwesenden Schulleitungen und Fachleute aus dem Kontext Schule anerkennt und die Akademie hin zu einer „Plattform für Macher“ denkt. Als feste Institution im Kalenderjahr treffen sich hier diejenigen, die stark an Veränderungsprozessen in Schule interessiert sind, um sich auszutauschen und gemeinsam an Themen zu arbeiten. Diese Gelegenheit sollte stärker genutzt und als Chance gesehen werden.

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