Die wichtigsten Inhalte der Handlungsempfehlungen haben wir hier für Sie zusammenfassend formuliert. Die ausführliche Originalversion können Sie auf unserer Website unter diesem Link abrufen.
- Abgestimmtes Beratungsverständnis
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Beratungspraxis braucht ein abgestimmtes Beratungsverständnis.
Für die Schulaufsicht ist es hilfreich und qualitätssteigernd, ein gemeinsames Beratungsverständnis zu finden, schriftlich festzuhalten und transparent zu machen. Dies ist vor allem wichtig, um Schulen (insbesondere Schulleitungen) über die Möglichkeiten und Grenzen von Beratung durch Schulaufsicht zu informieren. - Spannungsfeld Kontrolle vs. Beratung
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Das Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Beratung sollte mit dem Eintritt in die Berufspraxis geklärt und kontinuierlich reflektiert werden.
Reflexives, professionelles Handeln der Schulaufsicht setzt ein Bewusstsein über die verschiedenen, zum Teil gegensätzlichen Anforderungen und Aufgaben voraus. Dafür sollten spezifische Fort- und Weiterbildungen angeboten werden, z. B. systematische Supervisions- und Mentoringmöglichkeiten. Dies erfordert Teamstrukturen, die regelmäßigen Austausch und Supervision zulassen. - Kriterien für den Erfolg von Beratung
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Beratende Tätigkeiten sollten standardisiert werden.
Bewertungsmaßstäbe für die Qualität der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse von Beratungen können sowohl Schulaufsichten als auch Schulleitungen eine klare Orientierung für erfolgreiche Beratungsprozesse geben. Zum Überprüfen braucht es geeignete Evaluationsinstrumente. - Beziehungsarbeit
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Beratung benötigt eine wertschätzende und vertrauensvolle Beziehung.
Netzwerke bieten einen wichtigen Rahmen für regelmäßigen Austausch und Gelegenheiten für Beziehungsarbeit. Diese ist notwendig, um Wertschätzung und Vertrauen zwischen Schulaufsichten und Schulleitungen entwickeln zu können. Netzwerke sollten so gestaltet werden, dass sie diese Beziehungen nachhaltig stärken. - Qualifizierung und Personalentwicklung
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Die Qualifikation von Mitarbeiter:innen der Schulaufsicht ist maßgeblich für den Erfolg ihrer Kontroll- und Beratungstätigkeiten.
Schulaufsicht sollte als eigenständige Profession verstanden werden. Eine verbindliche Qualifizierung zu Beginn der Tätigkeit müsste Basis sein und durch weitere unterstützende Angebote ergänzt werden. Dafür ist eine strukturierte Personalentwicklung notwendig, um individuelle Qualifizierungsbedarfe zu identifizieren und passende Maßnahmen anzubieten. - Standards für die Schulaufsicht
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Länderübergreifende Standards geben Orientierung.
Eine berufsspezifische Beschreibung von Aufgaben und Kompetenzen der Schulaufsicht würde zu einem einheitlicheren Vorgehen auf länderübergreifender Ebene beitragen. Zudem sorgt ein einheitlicher Rahmen dafür, dass alle relevanten Aspekte im Blick behalten sowie Unterschiede zwischen den Bundesländern darstellbar gemacht werden können. - Entwicklung von Fortbildungsmodulen in multiprofessionellen Teams
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Multiprofessionelle Teams fördern die Professionalisierung der Schulaufsicht.
Fortbildungen für Mitarbeiter:innen der Schulaufsicht sind besonders zielführend, wenn sie in multiprofessionellen Teams entwickelt werden. Durch die Einbindung der Expertisen von Schulaufsicht, Schulleitung und Berater:innen können verschiedene Perspektiven eingebunden sowie Austausch und Vernetzung gefördert werden. - Schulaufsichten als Expert:innen für Schulentwicklung
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Die Schulaufsicht kann mit ihrer Expertise einen wesentlichen Beitrag zur Ganztagsschulreform leisten.
Schulaufsichten verfügen über ein umfassendes, regionales Überblickswissen, insbesondere zu Schulentwicklung. Dieses Wissen sollte für die Umsetzung umfangreicher Vorhaben wie der Ganztagsschulreform genutzt werden. Z. B. könnten sie als Multiplikator:innen, Koordinator:innen, Moderator:innen oder Inputgebende einer Netzwerkstruktur agieren. - Verhältnisklärung der Institutionen
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Das Verhältnis der Institutionen für Schulentwicklung sollte geklärt werden, um Rollenkonflikte und Reibungsverluste zu vermeiden.
In vielen Bundesländern gibt es verschiedene Institutionen, die Schulentwicklungsprozesse unterstützen können. Diese breite Expertise gilt es zu vernetzen und das Verhältnis der verschiedenen Instanzen zu klären, damit die Akteur:innen Schulentwicklungsprozesse gemeinsam, konfliktfrei und effektiv fördern können.
Dieser Text ist in der Ausgabe 1/2023 „Beratende Schulaufsicht“ der Publikation „Leit-IDEEN – Impulse für Schulaufsicht und Schulleitung“ erschienen.